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Arzt mit rotem Stethoskop

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Eingreifen des Bundesgesetzgebers gefordert

Poolärzte / Sozialversicherungspflicht / Urteil des Bundessozialgerichts (BSG)

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG), das so genannte Poolärzte sozialversicherungspflichtig sind, sieht der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. med. Christoph Gensch, die ambulante medizinische Versorgung in Rheinland-Pfalz in Gefahr.

Dr. Christoph Gensch: „Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts droht der ärztliche Bereitschaftsdienst in Rheinland-Pfalz selbst zum Notfall zu werden. Die so genannten Poolärzte entlasten die niedergelassenen Ärzte immens und leisten einen wichtigen Beitrag zur funktionierenden Versorgungsstruktur. Es muss uns also weiterhin gelingen, den Bereitschaftsdienst auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Denn ohne die Mitwirkung von Nicht-Vertragsärzten der Kassenärztlichen Vereinigung, wie etwa Klinikärzten, droht dem flächendeckenden Bereitschaftsdienst das Aus! Die Bundesregierung muss mit Blick auf das BSG-Urteil im Sinne der Patientinnen und Patienten zeitnah zu einer gesetzlichen Lösung kommen. Vorstellbar ist eine Regelung wie etwa für die Notärzte im Rettungsdienst. Klar ist: Ohne den Bereitschaftsdienst droht eine noch stärkere Überlastung der Notaufnahmen, die wir zwingend verhindern müssen.“

Auf Grund des Urteils haben bereits erste Kassenärztliche Vereinigungen Konsequenzen gezogen. In Baden-Württemberg dürfen Poolärzte  beispielsweise keinen Bereitschaftsdienst mehr leisten. Laut gestrigem SWR-Bericht plant die KV Rheinland-Pfalz bereits ebenfalls gravierende Einschnitte zum Jahreswechsel. So sollen 7 ärztliche Bereitschaftspraxen ganz geschlossen werden und keine der 36 verbliebenen Bereitschaftspraxen mehr Nachtdienste anbieten. Darüber hinaus werden die Öffnungszeiten über Tag reduziert.

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