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Christian Baldauf

Neuregelung bei der Pflicht zur Anmeldung von Insolvenzen

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, Christian Baldauf, begrüßt die ab heute geltende Neuregelung bei der Pflicht zur Anmeldung von Insolvenzen. Seit dem Frühjahr waren sowohl Überschuldung als auch Zahlungsunfähigkeit keine verpflichtenden Gründe mehr zur Anmeldung von Insolvenz. Ab heute gilt, dass zumindest bei Zahlungsunfähigkeit Insolvenz angemeldet werden muss. Dafür hatte sich der Fraktionsvorsitzende eingesetzt:

„Die Pflicht zur Insolvenzanmeldung schafft Transparenz im Wirtschaftsverkehr. Sie schützt davor, dass im guten Glauben Leistungen erbracht werden, obwohl der Schuldner weiß, dass er gar nicht mehr die Rechnung bezahlen kann. Man muss auch an die Gläubiger denken: die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zu verlängern, hätte am Schluss diejenigen in Not gebracht, die solide gewirtschaftet haben, dann aber auf offenen Rechnungen sitzen bleiben. Nicht mehr überlebensfähige Unternehmen dürfen nicht auf Kosten ihrer Gläubiger am Leben erhalten werden.“

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