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Bild eines Hemdes, gefaltet aus einem 20 Euro-Schein

Grundsteuer: Frist bis Ende Januar verlängert

Abgabe der Grundsteuererklärung

Die Obfrau der CDU-Landtagsfraktion im Haushalts- und Finanzausschuss, Karina Wächter, begrüßt, dass sich die Finanzministerinnen und -minister der Länder dazu entschieden haben, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis Ende Januar 2023 zu verlängern. Wächter und ihre Fraktion hatten bei Landesfinanzministerin Ahnen auf die Fristverlängerung gedrängt – der 31. März 2023 wurde dabei von ihnen vorgeschlagen.

Karina Wächter:

„Die Fristverlängerung nimmt den Druck von den Bürgern und entlastet auch gewissermaßen die Finanzämter, die seit Monaten wegen unzähliger Anfragen völlig überlastet sind. Das liegt auch an dem komplizierten rheinland-pfälzischen Berechnungsmodell. Das Verfahren überfordert vielfach die Bürgerinnen und Bürger und die Online-Erklärungen über Elster sind teils schwierig. Das ist auch der Grund, warum so viele Immobilienbesitzer bisher keine Grundsteuererklärung abgegeben haben, obwohl die offizielle Frist bereits am 31. Oktober ausläuft.“ Ein Chaos mit Ansage, sagt Wächter abschließend, „das hätte mit vernünftiger Planung und einem einfachen Verfahren vermieden werden können.“ Allein deshalb sei eine Fristverlängerung jetzt dringend notwendig geworden.

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