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Dr. Christoph Gensch zur aktuellen Debatte "Innere Sicherheit"

Weiterentwicklung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG)

Anlässlich der aktuellen Debatte zur inneren Sicherheit erklärt der Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz, Dr. Christoph Gensch: „Unser Staat muss alles tun, um schwere Gewalttaten zu verhindern. Sicherheit entsteht nicht nur durch konsequente Strafverfolgung, sondern auch durch wirksame Prävention.

Europa, Bund und Länder unternehmen bereits viel, um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger und die innere Sicherheit konsequent zu stärken. Dennoch zeigen einzelne Fälle immer wieder, dass wir bestehende Regelungen kritisch hinterfragen und dort nachschärfen müssen, wo sie nicht ausreichen.

Deshalb ist es Zeit, auch in Rheinland-Pfalz über eine Weiterentwicklung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) zu sprechen. Wenn Mediziner bei einem Menschen eine psychische Erkrankung feststellen und nach ihrer fachlichen Einschätzung von dieser Person eine erneute Gefahr für andere ausgehen könnte, müssen die zuständigen Sicherheitsbehörden darüber informiert werden können. Für genau diese Fälle sollten wir die rechtlichen Voraussetzungen für einen Informationsaustausch zwischen Medizinern und Sicherheitsbehörden schaffen. Hessen hat eine entsprechende Reform seines PsychKHG bereits auf den Weg gebracht.

Klar ist: Ein solcher Informationsaustausch darf ausschließlich in eng begrenzten Ausnahmefällen erfolgen. Es geht ausdrücklich nicht darum, psychisch erkrankte Menschen unter Generalverdacht zu stellen oder sie zu stigmatisieren. Es geht darum, dort zu handeln, wo nach fachärztlicher Einschätzung eine konkrete Gefahr für andere aufkommen kann. Wir wollen Prävention zum Schutz unserer Bevölkerung.

 

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