Mangelhafte Krankenhausinvestitionsförderung beispielhaft für falsche Schwerpunktsetzung
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Gesundheit und Pflege
- Datum 18. März 2021
Krankenhausfinanzierung / PK der Landesregierung
„Die sich nun fortsetzende mangelhafte Krankenhausinvestitionsförderung ist beispielhaft für die falsche Schwerpunktsetzung der rheinland-pfälzischen Landesregierung“, so heute der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Christoph Gensch. Der CDU-Landtagsabgeordnete reagiert damit auf das Krankenhausinvestitionsprogramm 2021:
„Mangelnde Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, die Folge: Sanierungsstau von über 1 Mrd. Euro bei den Landesstraßen. Mangelnde Zuführungen zum Kommunalen Finanzausgleich, die Folge: überproportionale Pro-Kopf-Verschuldung. Mangelnde Investitionsförderung, die Folge: Sanierungsstau in dreistelliger Millionenhöhe bei den Krankenhäusern. Das ist die Realität in Rheinland-Pfalz.
Auch im Bereich der Krankenhäuser setzt sich das nun fort. Angesichts des massiven Investitionsstaus wird der nur marginale Mittelzuwachs an der schwierigen Situation der Kliniken nichts ändern. Dringend nötig wäre eine deutliche Erhöhung der Mittel. Das wird auch daran deutlich, dass Rheinland-Pfalz bei der Investitionsförderung seit Jahren unter dem Bundesdurchschnitt liegt und zu den Bundesländern zählt, die die wenigsten Fördermittel für Krankenhausinvestitionen bereitstellen.
Wir haben deshalb in den zurückliegenden Haushaltsberatungen für das Jahr 2021 eine Aufstockung der Krankenhausförderung um insgesamt 50 Mio. beantragt. Bereits zuvor hatten wir in unseren Haushaltsvorschlägen immer wieder deutliche Erhöhungen veranschlagt. Das haben die Koalitionsfraktionen leider jeweils abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde von den Regierungsfraktionen unsere Forderung nach Abschaffung der Eigenanteile der Krankenhäuser bei den Krankenhausinvestitionen.
Gerade in Anbetracht der Corona-Pandemie, die die Krankenhäuser zusätzlich erheblich belastet, ist das mangelnde finanzielle Engagement der Landesregierung in diesem für die Daseinsvorsorge so wichtigen Bereich nicht zu verstehen. Zumal eigentlich Übereinstimmung besteht, dass Krankenhäuser künftig wesentlich weniger unter Aspekten der Wirtschaftlichkeit als vielmehr in ihrer zentralen Funktion für die Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger betrachtet werden müssen.“