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Gewehr

Wegen Regierungsentwurf von GRÜNEN, SPD und FDP gehen Jägerinnen und Jäger auf die Barrikaden

Landesjagdgesetz-Novelle

Der Vorschlag der Ampel-Landesregierung zur Novellierung des Landesjagdgesetzes in Rheinland-Pfalz sorgt weiter für Diskussionen. Nachdem sich bereits der Landesjagdverband gegen den Gesetzesentwurf gestellt hat, äußert nun auch der Landesverband der Berufsjäger deutliche Worte der Ablehnung – weitere Fachverbände haben sich dem Unmut angeschlossen (vgl. Rhein-Zeitung, 15. August 2023). Am morgigen Freitag kommt der Landesjagdverband sogar zu einer Sonderdelegiertentagung in Neuwied zusammen. Die Jägerinnen und Jäger sehen es nicht ein, sich vom Land „als reine Dienstleister herabstufen zu lassen“.

Auch die CDU-Landtagsfraktion hat schnell und deutlich kommuniziert, dass sie diesen Entwurf nicht mittragen wird.

Der jagdpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Horst Gies, erklärt:

„Der Schaden den die Landesregierung mit ihrem Entwurf zur Novellierung des Landesjagdgesetzes bisher angerichtet hat, ist groß. Jägerinnen und Jäger fühlen sich vorgeführt, nicht ernstgenommen sogar degradiert. Die Landesregierung hat das Vertrauen in die Jägerschaft massiv gestört.“ Gies, der selbst Jäger ist, zeigt sich erschüttert, dass zukünftig behördliche Anordnungen und Anweisungen der Jägerschaft vorschreiben sollen, wie sie ihre Tätigkeit auszuüben haben. Mit diesem Entwurf werde der Waldbau weit über den Artenschutz und die Hege gestellt. In diesem Kontext fragt Gies, wo denn der Tierschutz im Regierungsentwurf bleibe? Ein weiterer Streitpunkt seien zudem die massiven Einschränkungen des bewährten Reviersystems. Zukünftig sollen Grundstückseigentümer neben dem Jagdpächter jagen dürfen. Es drohe die Gefahr, dass ein Keil zwischen Behörden, Landwirte, Waldbesitzer sowie Jägerinnen und Jäger und Naturschützer getrieben würde, so der CDU-Abgeordnete.

Gies formuliert in diesem Zusammenhang die wesentlichen Punkte, für die sich seine Fraktion stark macht:


1. Jägerinnen und Jäger benötigen Vertrauen
Gerade der klimastabile Waldumbau benötigt Jägerinnen und Jäger als ausgebildete Experten mit lokalen Kenntnissen. Deshalb ist es wichtig, dass das Landesjagdgesetz bürokratische Hürden ab- und keine neuen aufbaut.


2. Inhaltliche No-Gos (exemplarisch) des Regierungsentwurfs:

  • Wegfall des Muttertierschutzes bei Schalenwild,
  • Wegfall des Kreisjagdmeisters,
  • Einführung des sog. Jedermannsjagdrechts von Grundeigentümern in der Jagdgenossenschaft.

Die CDU-Fraktion erwartet, dass der Regierungsentwurf, an dem FDP, SPD und GRÜNE maßgeblich mitgearbeitet haben, vom Tisch kommt. In vergangenen Plenar-Debatten hat die CDU-Landtagsfraktion dies bereits deutlich gemacht.


3. Wolf gehört ins Jagdrecht
Bereits im Juni-Plenum hatte die CDU-Fraktion mit dem Antrag „Zukunft mit dem Wolf in Rheinland-Pfalz – Natürliche Bestandsgrenzen anerkennen, gemeinsames Monitoring und Management“ klar und deutlich gefordert, dass der Wolf ins Landesjagdgesetz gehört. Denn nur, weil er dort auftaucht, heißt es noch lange nicht, dass dieser zum Abschuss freigegeben wird.


4. Saatkrähe frustriert Bauern und Winzer
Viele Bauern sind frustriert. Auf Grund der hohen Populationen bei der Saatkrähe werden immer öfters Schäden bei Saatgut oder Jungpflanzen gemeldet. Deshalb muss auch die Saatkrähe bereits heute im landesjagdrecht auftauchen. Zudem muss auch hier auf bundesrechtlicher Ebene die Bejagung zur Schadensabwehr geregelt werden.

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