Kommunale Investitionskraft stärken, um gesellschaftliches Leben in den Gemeinden weiter zu ermöglichen
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Kommunales Finanzen
- Datum 17. Nov. 2022
Kommunalbericht 2022
Der Landesrechnungshof in Speyer hat heute den Kommunalbericht 2022 vorgestellt. Bitte beachten Sie dazu folgende Mitteilung des Zukunftsfeldleiters der CDU-Landtagsfraktion für Heimat und Finanzen, Christof Reichert:
„Die Rechnungshof-Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Jahr für Jahr können rund 40 Prozent der Städte, Landkreise und Gemeinden in Rheinland-Pfalz ihren Haushalt nicht ausgleichen. Sie müssen sich weiter verschulden, damit die wichtigsten öffentlichen Einrichtungen, wie bspw. Schulen und Kindertagesstätten, am Laufen gehalten werden können. Die kommunalen Schulden in Rheinland-Pfalz lagen im vergangenen Jahr bei 2904 Euro je Einwohner und waren damit fast doppelt so hoch wie der Durchschnitt der anderen Flächenländer. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Kommunen lag trotz Schuldenrückgangs an der Spitze der Flächenländer. Die Sondersituation der hohen Steuermehreinnahmen durch die Firma Biontech in Mainz und Idar-Oberstein verschönern nur auf den ersten Blick die nach wie vor prekäre Finanzsituation der Kommunen im Land. Unsere Dörfer und Gemeinden sind im Deutschland-Vergleich weiterhin am höchsten verschuldet. Seit Jahren sitzen unsere Kommunen auf einem immensen Schuldenberg. Schuld daran ist auch die kommunal-feindliche Politik der Landesregierung. Über 30 Jahre hinweg wurden die Schulden von SPD-geführten Landesregierungen im Wesentlichen mitaufgebaut. Marode Straßen, Brücken, Schwimmbäder und Sportstätten sind unmittelbare Folge dieser mangelnden Finanzausstattung durch die Landesregierung. Die angekündigte gestufte Übernahme der kommunalen Kassenkredite durch das Land ist eine lange überfällige Altschuldenregelung. Allerdings muss der neue Kommunale Finanzausgleich so aufgestellt werden, dass neue Liquiditätsschulden zukünftig vermieden werden. Die Anhörung zum Gesetzentwurf hat eindeutig gezeigt, dass hier noch erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht.“
Reichert ergänzt: „Im neuen Landesfinanzausgleichsgesetz werden die übrigen Kommunen durch die Herabsetzung der Schlüsselzuweisung A und den Wegfall der Umlagefähigkeit bei der Schlüsselzuweisung B auch künftig insgesamt nicht so ausgestattet, als dass die bisherigen Defizite ausgeglichen werden können. Der Kommunalbericht 2022 zeigt schon jetzt sehr deutlich, dass auch das neue Landesfinanzausgleichsgesetz eben nicht geeignet erscheint, für eine solide Finanzierung unserer Kommunen zu sorgen, sondern wohl trotz des Schuldenschnittes in Zukunft die Liquiditätsverschuldung wieder ansteigen wird.