
Kinderschutz fördern – Sexuellen Kindesmissbrauch bekämpfen
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Innen- und Sicherheitspolitik
- Datum 25. Aug. 2025
Bundesregierung führt Speicherung von IP-Adressen ein
Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt, dass die Bundesregierung die Speicherung von IP-Adressen, als zentrales Werkzeug, um Kinder besser zu schützen, einführen wird.
Dies hat Bundesinnenminister Dobrindt im Zuge der BKA-Veröffentlichung des Bundeslagebildes zu Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche nochmals bestätigt. Der Vorsitzende des Innenausschusses und innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dirk Herber, erklärt:
„Seit Jahren bestätigen uns die Ermittlungsbehörden, wie dringlich sie die Möglichkeit der IP-Adressen-Speicherung benötigen, um effektiv im Kampf gegen Kindesmissbrauch, Kinderpornographie und die organisierte Kriminalität im Netz vorgehen zu können. Es handelt sich um ein für die Strafverfolgung unverzichtbares Instrument. Hier darf es keinen Täterschutz mehr geben – kein Kinderpornokonsument hat da Anspruch auf Privatsphäre. Sexueller Missbrauch von Kindern ist Mord an Kinderseelen. Wir haben uns daher schon von Anbeginn der politischen Auseinandersetzung immer deutlich für die Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung von schweren Verbrechen ausgesprochen.“ In Anbetracht dessen, war die rheinland-pfälzische Ampelregierung bei diesem Thema immer uneins und hat jegliche CDU-Initiativen dazu bisher abgelehnt.
Der Kinderschutzpolitiker der CDU-Landtagsfraktion, Michael Wäschenbach, sagt: „Dass die Fallzahlen beim sexuellen Kindesmissbrauch auch 2024 auf einem hohen Niveau bleiben, erschüttert mich. Es muss sich dringend etwas ändern.“ Wäschenbach präzisiert die kinderschutzpolitischen Maßnahmen seiner Fraktion:
- Aufklärung und Beratung: Für einen effektiven Kinderschutz ist entscheidend, dass vor allem die Kinder und Jugendlichen selbst gestärkt werden und ausreichende Kenntnis über vorhandene Anlauf- und Beratungsstrukturen sowie Strafbarkeit haben und bei Bedarf frühzeitig Beratung und Hilfe bekommen. Wir brauchen bessere Kinderschutzkonzepte der Telemedienanbieter.
- Bestehendes stärken: Die Jugendämter, die Kinderärzte, die Kinderschutzdienste und die Ortsverbände des Kinderschutzbundes sollen strukturell besser unterstützt werden, dazu gehören eine engere strukturelle Vernetzung und eine adäquate finanzielle Unterstützung der Verbände und Dienste.
- Strafverfolgung: Neben der polizeilichen Präventions- und Aufklärungsarbeit muss die Strafverfolgung gestärkt werden. Die Dunkelziffer von Straftaten im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt und Kindesmissbrauch ist insbesondere im Darknet sehr groß. Dazu müssen die Ermittlungen durch mehr Personal und Technik sowie den Einsatz der KI intensiviert werden. Sexting, Cybergrooming und Kinderpornografie müssen konsequenter verfolgt werden. Ein grund-legendes Thema in diesem Zusammenhang ist die Verbesserung der Rechtsgrundlagen. Die Speicherung von IP-Adressen ist ein wichtiger Schritt. Weniger Datenschutz – also Täterschutz – und mehr Kinderschutz ist die klare Leitlinie der CDU-Landtagsfraktion. Die CDU-Landtagsfraktion spricht sich bereits seit längerem für den verstärkten Einsatz der elektronischen Fußfessel aus – gerade bei solchen Tätern, die sich als therapiefeindlich erweisen. Wer nicht wirklich bereit ist, seinen pädophilen Neigungen therapeutisch entgegenzuwirken, muss etwa über eine leichter anzuordnende Verpflichtung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel engmaschig überwacht werden, damit weitere Missbrauchstaten verhindert werden. Es muss die rechtliche Möglichkeit geschaffen werden, die Verpflichtung zum Anlegen der elektronischen Fußfessel durch unmittelbaren Zwang durchzusetzen. Es muss die Möglichkeit zur Echtzeit-Datenübertragung geschaffen werden. Die Möglichkeit lebenslanger Einträge ins erweiterte Führungszeugnis für Täter, die sich an Kindern oder Jugendlichen vergehen, muss eröffnet werden. Solche Täter müssen dauerhaft vom beruflichen oder ehrenamtlichen Umgang mit Kindern oder Jugendlichen ausgeschlossen werden. Die Maßnahme der Sicherungsverwahrung muss bei rechtskräftig verurteilen Sexualstraftätern, insbesondere, wenn Kinder betroffen sind, noch deutlich stärker in den Fokus rücken. Es muss die Möglichkeit einer Absenkung der Schwelle zur Verhängung von Sicherungsverwahrung geprüft werden.
- Sensibilisierung und Bildung: Kinderschutz muss zum Pflichtfach für alle werden, die mit Kindern arbeiten. Es sind Fortbildungen zu entwickeln, mit denen Pädagoginnen und Pädagogen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung auf das Thema Gewalt und insbesondere sexualisierte Gewalt vorbereitet werden und Verhaltensregeln erlernen können. Zudem müssen die U-Untersuchungen verpflichtend gestaltet werden.
- Strukturelle Veränderungen: Wir werben seit Monaten mit unserem Antrag für die Errichtung eines ersten Childhood-Hauses in Rhein-land-Pfalz. Durch die hohe Qualität der Vernehmung und deren Dokumentation in einem Childhood-Haus kann den betroffenen Kindern eine weitere Aussage meist erspart und ein sofortiger Beginn der Aufarbeitung ihrer schlimmen Erlebnisse ermöglicht werden. Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz vor sexueller Gewalt soll eine Landesbeauftragte oder einen Landesbeauftragter (Missbrauchsbeauftragte(r)) eingesetzt werden (vgl. Bund und NRW), ebenso soll eine Kinderschutzkommission sowie ein „Kompetenzzentrum Kinderschutz RLP“ am Institut für Rechtsmedizin der Uni Mainz errichtet werden. Zusätzlich schlagen wir die Schaffung von Kinderschutzambulanzen vor.