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Kinderschutz fördern – Sexuellen Kindesmissbrauch bekämpfen

BKA: Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen veröffentlicht

„Diese Zahlen lassen mich erschrocken zurück“, sagt der Kinderschutzpolitiker der CDU-Landtagsfraktion, Michael Wäschenbach, anlässlich aktueller Auswertungen des Bundeskriminalamts (BKA) zum Thema Kindesmissbrauch. Demnach wurden im Jahr 2022 17.168 Kinder unter 14 Jahren zu Opfern sexuellen Missbrauchs – darunter offensichtlich sehr häufig auch sehr junge Kinder.

Wäschenbach nennt die aktuelle Entwicklung ein „grausames Gesellschaftsproblem“, bei dem keiner wegschauen dürfe.

Der Kinderschutzpolitiker verweist auf einen Antrag seiner Fraktion zur verpflichtenden Einführung von Kinderschutzkonzepten in Schulen, der im Februar 2023 eingebracht wurde. „Die bisherige Freiwilligkeit von Schutzkonzepten soll in eine verbindliche Regelung für alle öffentlichen als auch privaten Schulen ab dem kommenden Schuljahr geändert werden. Das Ziel ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Schulen sowie an allen weiteren Instituten und Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen als Schutzbefohlenen arbeiten, zu erhöhen und präventiv gegen Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung vorzugehen. Ein Kinderschutzkonzept soll dazu beitragen, potenzielle Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Prävention und Intervention zu entwickeln. Schutzkonzepte sollen im Schulgesetz verankert sein.“ Wäschenbach begrüßt, dass die Ampel-Koalition sich dem Vorschlag angeschlossen hat und die Initiative im nächsten Plenum auf der Tagesordnung steht.

Der Kinderschutzpolitiker der CDU-Landtagsfraktion präzisiert die kinderschutzpolitischen Maßnahmen seiner Fraktion:

  1. Aufklärung und Beratung: Für einen effektiven Kinderschutz ist entscheidend, dass vor allem die Kinder und Jugendlichen selbst gestärkt werden und ausreichende Kenntnis über vorhandene Anlauf- und Beratungsstrukturen sowie Strafbarkeit haben und bei Bedarf frühzeitig Beratung und Hilfe bekommen. Wir brauchen bessere Kinderschutzkonzepte der Telemedienanbieter.
  2. Bestehendes stärken: Die Jugendämter, die Kinderärzte, die Kinderschutzdienste und die Ortsverbände des Kinderschutzbundes sollen strukturell besser unterstützt werden, dazu gehören eine engere strukturelle Vernetzung und eine adäquate finanzielle Unterstützung der Verbände und Dienste.
  3. Strafverfolgung: Neben der polizeilichen Präventions- und Aufklärungsarbeit muss die Strafverfolgung gestärkt werden. Die Dunkelziffer von Straftaten im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt und Kindesmissbrauch ist insbesondere im Darknet sehr groß. Dazu müssen die Ermittlungen durch mehr Personal und Technik sowie den Einsatz der KI intensiviert werden. Sexting, Cybergrooming und Kinderpornografie müssen konsequenter verfolgt werden. Ein grund-legendes Thema in diesem Zusammenhang ist die Verbesserung der Rechtsgrundlagen. Bei der Menge an Daten, um die es hier geht, brauchen wir die Speicherung von IP-Adressen. Weniger Datenschutz – also Täterschutz – und mehr Kinderschutz ist die klare Leitlinie der CDU-Landtagsfraktion. Die CDU-Landtagsfraktion spricht sich bereits seit längerem für den verstärkten Einsatz der elektronischen Fußfessel aus – gerade bei solchen Tätern, die sich als therapiefeindlich erweisen. Wer nicht wirklich bereit ist, seinen pädophilen Neigungen therapeutisch entgegenzuwirken, muss etwa über eine leichter anzuordnende Verpflichtung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel engmaschig überwacht werden, damit weitere Missbrauchstaten verhindert werden. Es muss die rechtliche Möglichkeit geschaffen werden, die Verpflichtung zum Anlegen der elektronischen Fußfessel durch unmittelbaren Zwang durchzusetzen. Es muss die Möglichkeit zur Echtzeit-Datenübertragung geschaffen wer-den. Die Möglichkeit lebenslanger Einträge ins erweiterte Führungszeugnis für Täter, die sich an Kindern oder Jugendlichen vergehen, muss eröffnet werden. Solche Täter müssen dauerhaft vom beruflichen oder ehrenamtlichen Umgang mit Kindern oder Jugendlichen ausgeschlossen werden. Die Maßnahme der Sicherungsverwahrung muss bei rechtskräftig verurteilen Sexualstraftätern, insbesondere, wenn Kinder betroffen sind, noch deutlich stärker in den Fokus rücken. Es muss die Möglichkeit einer Absenkung der Schwelle zur Verhängung von Sicherungsverwahrung geprüft werden.
  4. Sensibilisierung und Bildung: Kinderschutz muss zum Pflichtfach für alle werden, die mit Kindern arbeiten. Es sind Fortbildungen zu entwickeln, mit denen Pädagoginnen und Pädagogen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung auf das Thema Gewalt und insbesondere sexualisierte Gewalt vorbereitet werden und Verhaltensregeln erlernen können. Zudem müssen die U-Untersuchungen verpflichtend gestaltet werden.
  5. Strukturelle Veränderungen: Wir werben seit Monaten mit unserem Antrag für die Errichtung eines ersten Childhood-Houses in Rhein-land-Pfalz. Durch die hohe Qualität der Vernehmung und deren Dokumentation in einem Childhood-Haus kann den betroffenen Kindern eine weitere Aussage meist erspart und ein sofortiger Beginn der Aufarbeitung ihrer schlimmen Erlebnisse ermöglicht werden. Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz vor sexueller Gewalt soll eine Landesbeauftragte oder einen Landesbeauftragter (Missbrauchsbeauftragte(r)) eingesetzt werden (vgl. Bund und NRW), ebenso soll eine Kinderschutzkommission sowie ein „Kompetenzzentrum Kinderschutz RLP“ am Institut für Rechtsmedizin der Uni Mainz errichtet werden. Zusätzlich schlagen wir die Schaffung von Kinderschutzambulanzen vor.

 

 

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