Christian Baldauf: Bundesregierung setzt wichtiges Zeichen im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Recht und Justiz
- Datum 21. Okt. 2020
Gesetz gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder / Sexueller Missbrauch von Kindern ist Mord an Kinderseelen
Die Bundesregierung hat heute das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder auf den Weg gebracht. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll grundsätzlich mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr belegt werden. Auch wurde der Strafrahmen für sexualisierte Gewalt gegen Kinder von maximal 10 auf 15 Jahre erhöht. Die Verbreitung und der Besitz von kinderpornografischem Material wird zu einem Verbrechenstatbestand hochgestuft. Dazu erklärt der Vorsit-zende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf:
„Dieses Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Menschen, die sich an Kindern vergehen, müssen härter bestraft werden. Jeder Fall ist einer zu viel. Gut, dass es nach den Vorfällen in Münster nicht bloß bei einer Debatte geblieben ist, sondern die Bundesregierung konkrete Gesetzesmaßnahmen auf den Weg gebracht hat. Sexueller Missbrauch von Kindern ist Mord an Kinderseelen.“
Die CDU-Landtagsfraktion hatte bereits vor Monaten eine Strafverschärfung gefordert. „Es geht darum, mit einer Erhöhung der Mindeststrafe bei schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern die Verurteilung zu einer hohen Freiheitsstrafe zu erreichen. Im Übrigen: Je länger die Täter in Haft sitzen, desto länger ist unsere Gesellschaft und sind unsere Kinder vor Wiederholungstätern geschützt. Es ist ein klares Signal des Staates, dass derjenige, der die Schwächsten in unserer Gesellschaft, nämlich unsere Kinder, für den Rest ihres Lebens auf so widerwärtige Art schädigt, sehr hart bestraft wird.
Aus meiner Sicht ist eine Strafverschärfung insbesondere bei schwerem Kindesmissbrauch natürlich nur ein Teil dessen, was geschehen muss. Wir brauchen zusätzlich eine bessere personelle Ausstattung der Polizei und die entsprechenden Rechtsgrundlagen für eine effektivere Strafverfolgung. Insbesondere die Vorratsdatenspeicherung muss verbessert werden. Hier darf es keinen Täterschutz mehr geben – kein Kinderpornokonsument hat Anspruch auf Anonymität im Internet. Weiterhin müssen wir die Schnittstellen zwischen den einzelnen Institutionen und Organisationen stärken und die Prävention ausbauen. Die beteiligten Stellen müssen bei der Erkennung und Bekämpfung von Kindesmissbrauch noch stärker sensibilisiert werden und umfänglicher aufklären.“