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Schülerinnen und Schüler in einem Klassenzimmer. Eine Lehrerin unterstützt ein Mädchen.

Kritik an Förderschulverordnung hält an. Wir wollen individuelle Förderung für Schülerinnen und Schüler gewährleisten

Neue Förderschulverordnung für Rheinland-Pfalz

Die Förderschulverordnung der Ampelregierung benachteiligt Kinder mit Förderbedarf Lernen. Überlastete Lehrerinnen und Lehrer, verzweifelte Eltern – es hagelt Kritik von Förderschulen aus allen Landesteilen.

So auch jüngst bei einem Gespräch zwischen CDU-Landtagsfraktion und dem Verein PRO Förderschule e.V. Die von der Landesregierung geplante neue Schulordnung für den inklusiven Unterricht an Grundschulen sowie an der neuen Förderschulordnung sorgt für großen Unmut.

Bemängelt wurde vor allem, dass künftig der individuelle Förderbedarf vor Schuleintritt nicht mehr festgestellt werden soll. Das heißt: Kinder werden ohne Gutachten eingeschult. Erst in der 2. Klasse können die Kinder dann getestet und entsprechend gefördert werden – allerdings nur unter Ressourcenvorbehalt.

Die CDU-Landtagsfraktion macht die Neue Förderschulordnung Rheinland-Pfalz zum Thema im heutigen Bildungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags.

Die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Jenny Groß, erklärt: „Das kann so nicht funktionieren. Schülerinnen und Schüler mit Lernbehinderungen haben individuelle Bedürfnisse. Mit dem, was die Landesregierung plant, ist keinesfalls garantiert, dass Kinder an Regelgrundschulen die optimalen Voraussetzungen für eine inklusive Beschulung erhalten.“ Kinder könnten so nicht adäquat beschult werden.

Ihr Kollege Thomas Barth ergänzt: „Dass Förderung überhaupt nur stattfindet, wenn Ressourcen vorhanden sind, ist ein bildungspolitischer Offenbarungseid. Das neue Regelwerk ist jetzt schon zum Scheitern verurteilt!“

Ein weiteres Manko stelle die geplante Abschaffung des 10. Schuljahres an Förderschulen Lernen zum Erwerb der Berufsreife (Hauptschulabschluss) dar. Dies habe gravierende Auswirkungen auf die pädagogische Entwicklung der Kinder. „Sie müssen den vertrauten Lernort verlassen, um an der neuen Schule den Hauptschulabschluss zu machen. Das veränderte Umfeld erschwert den Erfolg des Abschlusses und schränkt das Elternwahlrecht ein“, bemängelt Groß. Die Aussagen von Bildungsministerin Dr. Hubig im heutigen Ausschuss haben einmal mehr gezeigt, dass sie den Abschluss an einer Förderschule nach der 10. Klasse nicht ausreichend wertschätzt.

Thomas Barth weiter: „Mit ihrer neuen Förderschulverordnung macht die Landesregierung Kinder zu Verlierern. Anstelle von ideologischer Gleichmacherei benötigen Kinder mit Lerndefiziten eine individuelle, zielgenaue Förderung in kleinen Lerngruppen – und das geht nur in den Förderschulen. Wo bleibt darüber hinaus das verfassungsrechtlich garantierte Wahlrecht der Eltern?“

„Der vorliegende Entwurf der Landesregierung verliert das Kind völlig aus dem Blick und sieht eine Inklusionsideologie mit der Brechstange vor. Wir wollen, dass individuelle Förderung für alle Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz weiter gewährleistet wird und jedes Kind auf seine Schulen gehen kann – und nicht jeder auf die gleiche Schule. Darüber hinaus funktioniert das Vorhaben ohne einen deutlichen Aufwuchs an Personal und Räumlichkeiten vor allem für die Grundschulen nicht“, so Groß abschließend.

Hintergrund:
Klassen mit Inklusionskindern sind besonders betreuungsintensiv, Lehr- und Inklusionskräfte müssen sehr viel Aufwand und Zeit aufbringen. All das können die Regelschulen im Land mit der jetzigen Ausstattung nicht leisten, weil die Landesregierung die dafür notwendigen Ressourcen nicht zur Verfügung stellt.

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