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Kindern in Rheinland-Pfalz bestmögliche Voraussetzungen für ihre Entwicklung bieten

Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung für Grundschulkinder ab 2026

Die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Hubig hat eine reibungslose Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung für Grundschulkinder ab 2026 in Rheinland-Pfalz zugesagt. Bitte beachten Sie dazu folgende Einordnung der bildungspolitischen Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Jenny Groß:

„Der Ganztags-Rechtsanspruch für Grundschulkinder ist ein wichtiger Schritt, um Chancengerechtigkeit zu fördern und den Anforderungen von Familien sowie der Berufstätigkeit der Eltern gerecht zu werden. Doch ein hochwertiger Ganztag darf nicht auf reine Betreuung reduziert werden. Es braucht qualifiziertes Personal – von der Essensbetreuung über die Organisation der Nachmittagsangebote bis hin zur pädagogischen Gestaltung. Es sind gerade die Lehrkräfte, die hier in hohem Maße gefordert sind und deren Einstellung wir bereits heute deutlich hochfahren müssen.  Ebenso notwendig sind ausreichende räumliche und sächliche Kapazitäten. Diese Qualität darf nicht von der kommunalen Kassenlage abhängen. Das Land muss die Kommunen mit Ressourcen, Personal und Infrastruktur unterstützen. 

Offene Fragen, wie z.B. die Betreuung in der Ferienzeit, müssen frühzeitig geklärt werden. Rheinland-Pfalz bietet bereits viele Betreuungs- oder Ganztagsangebote an, doch diese sind in der Regel auf vier Tage ausgerichtet. Wenn wir den Ganztagsanspruch wirklich als Instrument für Chancengerechtigkeit und Bildung verstehen, müssen wir ihn konsequent qualitativ entwickeln – und das über alle Regionen hinweg. Nur so können wir den Kindern in Rheinland-Pfalz die bestmöglichen Voraussetzungen für ihre Entwicklung und Zukunft bieten.“

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