Mittel des Investitionsstocks wichtig – grundlegende Umgestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs bleibt aber unverzichtbar
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Kommunales Finanzen
- Datum 10. März 2021
Kommunaler Investitionsstock
Zu den Fördervorhaben der Landesregierung im Investitionsstock für das Jahr 2021 erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Gordon Schnieder:
„Offensichtlich hat das Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs zur kommunalen Finanzausstattung mit den darin enthaltenen deutlichen Worten zur Verfassungswidrigkeit des Kommunalen Finanzausgleichs bei der Landesregierung im Hinblick auf die bevorstehende Landtagswahl erhebliche Nervosität ausgelöst. Anders ist es kaum zu erklären, dass Mittelzusagen für den kommunalen Investitionsstock zwei Monate früher als in den Vorjahren üblich verkündet wurden. Der Wahlkampf lässt grüßen.
Unabhängig davon, stellen die Mittel des Investitionsstocks eine wichtige Hilfe, insbesondere für finanzschwachen Kommunen dar, weil dort angesetzt wird, wo andere Programme nicht greifen.
Unverzichtbar bleibt aber eine bessere kommunale Finanzausstattung in Höhe von rd. 300 Mio. Euro. Das hat der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Christian Baldauf vorgeschlagen und dafür stehen wir. Denn damit würden die Kommunen tatsächlich in die Lage versetzt, den Investitionsstau umgehend abzubauen, der durch die schlechte Finanzausstattung durch das Land entstanden ist. Es ist bedauerlich, dass die Landesregierung das ablehnt. Sie hält die Kommunen damit weiter an ihrem Gängelband.
Eine insgesamt deutlich bessere und verfassungskonforme Finanzausstattung wäre das richtige Signal für unsere Kommunen, die mittelständische Wirtschaft und das Handwerk. Denn gerade sie würden von den kommunalen Ausschreibungen besonders profitieren und könnten sich nach den harten Zeiten der pandemiebedingten Einschränkungen schneller erholen.“