Martin Brandl: CDU-Fraktion für vollkommene Beitragsfreiheit für Nachmittagsbetreuung in Rheinland-Pfalz
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Bildung
- Datum 28. Jan. 2021
Nachmittagsbetreuung an Grundschulen
Für Grundschülerinnen und -schüler endet der Unterricht meist um die Mittagszeit. „Das bereitet vielen Eltern Probleme, denn das Unterrichtsende ihrer Kinder deckt sich kaum mit dem Ende der eigenen Arbeitszeit“, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Martin Brandl. „Das ist ein Problem, denn die Frage, wie sich Familie und Arbeit unter einen Hut bringen lassen, ist für Eltern oftmals nicht nur eine organisatorische, sondern auch eine finanzielle Frage. So vielfältig und unterschiedlich die Kinder sind, so vielfältig und unterschiedlich sind auch die Nachmittags-Angebote zur Betreuung in Rheinland-Pfalz. Während die Ganztagsschule für die Eltern kostenfrei ist, sind die anderen verschiedenen Modelle der Nachmittagsbetreuung, etwa die betreuende Grundschule, kostenpflichtig. In Rheinland-Pfalz ist jede dritte Familie auf diese kostenpflichtigen Angebote angewiesen. Hier schlägt die CDU-Landtagsfraktion eine deutliche Verbesserung vor.“
Der Bundestag hat entschieden ab 2025 für alle Grundschüler einen Rechtsanspruch auf eine Nachmittagsbetreuung festzuschreiben. Vor diesem Hintergrund wollen die CDU-Abgeordneten das bestehende Ungleichgewicht ändern und die Beitragsfreiheit für die Nachmittagsbetreuung in Rheinland-Pfalz auf den Weg bringen – ein entsprechender Antrag der CDU-Landtagsfraktion wurde am Donnerstag im Landtag behandelt. Für den CDU-Vorstoß spricht, dass die betreuende Grundschule und der Schülerhort Eltern und Kindern ein flexibles Betreuungsangebot im Nachmittagsbereich samt Hausaufgabenbetreuung und Förderung bietet.
Martin Brandl weiter: „Die vollkommene Beitragsfreiheit für die Nachmittagsbetreuung in Rheinland-Pfalz muss mit dem Beginn des Schuljahres 2021/22 möglich sein. Die CDU-Landtagsfraktion schlägt eine Finanzierung der Kosten in Höhe von ca. 14. Mio. Euro für die bislang kostenpflichtige Betreuung am Nachmittag aus dem Landeshaushalt vor. Erfasst sind dabei sowohl öffentliche als auch private Träger der Nachmittagsbetreuung und auch Kinderhorte.
Größtmögliche Vielfalt, größtmögliche Vereinbarkeit und größtmögliche Verlässlichkeit – das ist unser Anspruch für Familien in Rheinland-Pfalz.“