Land muss Förderung von Investitionskosten in der stationären Pflege wiederaufnehmen
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Gesundheit und Pflege
- Datum 25. Juni 2021
Kosten für Pflege
Entlastungen für Heimbewohner und bessere Löhne für Altenpflegekräfte – die Pflegereform hat heute den Bundesrat passiert. Dazu erklärt der Leiter des Zukunftsfeldes ‚Zusammenhalt der Gesellschaft‘, Michael Wäschenbach:
„Wenn es um gute Pflege geht, dann geht es um Menschenwürde und Achtung, Können sowie Engagement der Pflegekräfte. Pflege wird immer anspruchsvoller, weil Pflegebedürftigkeit differenzierter wird. Das Selbstbewusstsein der Pflegenden ist gewachsen und ihnen wird mehr abverlangt. Erwartungen und Anforderungen haben sich verändert. Gute Pflege braucht gute Bedingungen – in jeder Hinsicht.“
In diesem Kontext weist Michael Wäschenbach daraufhin, dass die Kosten für Heimpflege in Rheinland-Pfalz extrem hoch seien. Das Land liege über dem Bundesdurchschnitt. „Die Landesregierung weiß von dieser Misere, doch die Landesregierung unternimmt nichts. Konkrete Vorschläge der CDU-Landtagsfraktion wurden bisher stets abgelehnt“, merkt Wäschenbach, an und erneuert die Forderung der CDU-Landtagsfraktion, das Land möge die Investitionsförderung für stationäre Pflegeeinrichtungen zur Begrenzung der Eigenanteile wiederaufnehmen:
„In der Vergangenheit gab es bereits diese Förderung des Landes von Investitionskosten in der stationären Pflege. Die Förderung wurde aufgrund eines Gesetzentwurfes von SPD und FDP im Jahr 2003 eingestellt. Wenn sich das Land – wie die allermeisten anderen Bundesländer – wieder finanziell beteiligen würde, wäre eine beträchtliche Reduzierung der Eigenanteile für die Investitionskosten von Pflegebedürftigen und Angehörigen möglich. Die Angehörigen in Rheinland-Pfalz würden dadurch bei den zu erbringenden Pflegekosten entlastet.“
Rheinland-Pfalz sei nur eins von wenigen Bundesländern, die diese Investitionskosten nicht aufbrächten, das erschwere zudem die Lage vieler Heimbetreiber, so Wäschenbach abschließend.