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Landeswahlgesetz sowie Abgeordneten- und Fraktionsgesetz vor Änderung – Brandl und Haller loben demokratische Einigkeit

Gesetzesänderungen

Notwendige neue Wahlkreiszuschnitte, bessere Verfahren bei Sonderzahlungen an Mitarbeitende und mehr Flexibilität in Sachen Digitalisierung: Heute haben die Parlamentarischen Geschäftsführer der beiden größten Fraktionen im Landtag, Martin Brandl (CDU), und Martin Haller (SPD), stellvertretend in einer Pressekonferenz die geplanten Änderungen am Landeswahlgesetz sowie am Abgeordnetengesetz und Fraktionsgesetz gemeinsam vorgestellt.

Im Kern geht es zum einen um den aufgrund des Wahlkreisberichts sowie Hinweisen und Urteilen des Verfassungsgerichts notwendig gewordenen Neuzuschnitt einiger Wahlkreise. Zum anderen sind bei Sonderzahlungen für Mitarbeitende der Abgeordneten und Fraktionen auf Grundlage der Tarifabschlüsse, bei IT-Dienstleistungen sowie bei alten Pauschalen Anpassungen geplant. Die jeweiligen Landesgesetze zur Änderung werden ins Plenum am 10. und 11. Juli eingebracht werden.  
 
Martin Brandl und Martin Haller dazu: „Es ist ein gutes und wichtiges Signal, dass insbesondere die Pläne zum notwendigen Neuzuschnitt einiger Wahlkreise von einer breiten demokratischen Mehrheit der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP getragen werden. Das zeigt, dass es hierbei nicht um politische Spielchen geht, sondern die Umsetzung urdemokratischer Grundsätze wie Wahlrechtsgleichheit im Mittelpunkt steht. Geltendes Recht und der Wahlkreisbericht lassen hier keinen Spielraum. Die geplanten Änderungen werden dabei so klein wie möglich, aber so groß wie nötig ausfallen.

Ebenfalls ein gutes und wichtiges Zeichen ist, dass die Änderungen im Abgeordneten- und im Fraktionsgesetz von allen demokratischen Fraktionen mitgetragen werden. Vor allem die Anpassungen bei Sonderzahlungen für Mitarbeitende sind nach den jüngsten Tarifabschlüssen sinnvoll und notwendig. Die Änderungen in Sachen IT sind zeitgemäß und die Anpassung von Pauschalen überfällig.“ 
 

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