Gerd Schreiner: Rechtfertigungsrhetorik der Landesregierung überzeugt nicht – Frau Dreyer muss rechtsstaatliche Beförderungspraxis sicherstellen
- Kategorie Pressemitteilung
- Datum 16. Sep 2020
Aktuelle Debatte zur Beförderungspraxis im Umweltministerium
Zur heutigen von der CDU-Landtagsfraktion beantragten Aktuellen Debatte zur rechtswidrigen Beförderungspraxis im Umweltministerium erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Gerd Schreiner:
„Umweltministerin Höfken hat sich in der heutigen Debatte ganz und gar weggeduckt und Staatssekretär Griese vorgeschickt, um die vom OVG Koblenz mit drastischen Worten gegeißelte rechtswidrige Beförderungspraxis im Umweltministerium zu erklären. Dessen Rechtsfertigungsrhetorik überzeugt allerdings nicht, zumal es bereits im Jahr 2014 eine ähnliche gerichtliche Entscheidung gegeben hat. Dies umso weniger auch vor dem Hintergrund der Einlassungen des großen Koalitionspartners SPD, dessen Vertreter sich zu der steilen These verstieg, dass man zur Bewertung der aktuellen Vorgänge im Umweltministerium durch eines der höchsten rheinland-pfälzischen Gerichte auch anderer Ansicht sein könne. Das ist unangebrachte parlamentarische Gerichtsschelte, die die Glaubwürdigkeit der koalitionären Besserungsversprechen zusätzlich in Frage stellt.
Wir erwarten, dass im rheinland-pfälzischen Landesdienst ganz selbstverständlich die bzw. der Beste befördert wird. Das ist hier im Land offensichtlich nicht immer so, auch wenn die Landesregierung das Gegenteil behauptet. Mehrfach haben Gerichte festgestellt, dass nicht die Eignung, sondern das Parteibuch Vorrang hatte. Weiß Ministerpräsidentin Dreyer eigentlich, was ihr entgeht, wenn man nicht die Besten befördert, sondern immer weiter mit der eigenen Blase regiert? Frau Dreyer muss eine Beförderungspraxis sicherstellen, die rechtsstaatlichen Anforderungen gerecht wird – nicht nur im Umweltministerium, sondern in der gesamten Landesregierung.
Wir werden die Landesregierung nun zwingen, bei ihrer Beförderungspraxis Farbe zu bekennen. Dazu wird das Urteil des OVG zunächst Thema im Rechtsausschuss des Landtages werden.“