Christian Baldauf: Sexueller Missbrauch von Kindern ist Mord an Kinderseelen – Gesamtkonzept zur Bekämpfung und deutliche Erhöhung der Mindeststrafen nötig
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Familie und Jugend
- Datum 15. Juni 2020
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, spricht sich für ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und eine deutliche Erhöhung der Mindeststrafen aus:
„In Deutschland werden Tag für Tag ca. 43 Kinder Opfer sexuellen Missbrauchs, d.h. rd. 16.000 Kinder im Jahr. Das ist nur die Spitze des Eisbergs. Es ist von einer großen Dunkelziffer auszugehen. Auch in Rheinland-Pfalz nehmen die Straftaten, bei denen Kinder Opfer sexueller Gewalt werden, deutlich zu. Aus der rheinland-pfälzischen Kriminalitätsstatistik für 2019 geht hervor, dass insgesamt die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sprunghaft angestiegen sind. Im Bereich der Verbreitung, dem Erwerb, dem Besitz und der Herstellung kinderpornografscher Schriften (Erzeugnisse) stieg die Zahl auf 681 (+72,4%) Fälle an. Auch wenn ein Großteil der Tatverdächtigen Minderjährige waren, zeigen die Zahlen, dass es insgesamt auch einen deutlichen Anstieg bei volljährigen Tatverdächtigen gibt.
Wir brauchen dringend ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Fertigung und Verbreitung von Kinderpornografie. Dazu gehört zum einen eine deutliche Verschärfung des Strafrahmens für die verschiedenen hier greifenden Delikte. Zum anderen müssen wir die beteiligten Institutionen stärken. Das beginnt bei den Strafverfolgungsbehörden und reicht bis hin zu den Jugendämtern. Nur, wenn wir hier einen klaren Schwerpunkt bilden und den notwendigen personellen, sächlichen und finanziellen Rahmen schaffen, können Fahndungserfolge wie jüngst in Nordrhein-Westfalen erzielt werden.“
Zur Problematik im Einzelnen:
„Differenzierung ist wichtig: Ein Großteil der betroffenen Kinder und Jugendlichen wird missbraucht, ohne dass hiervon Videoaufnahmen oder ähnliches von den Missbrauchshandlungen gefertigt werden. Der Missbrauch findet in der ‚realen Welt‘ statt – in den Kinderzimmern, den Schrebergärten oder auf Campingplätzen. Er dringt nicht nach außen. In solchen Fällen ist es der Polizei durch ihre Ermittlungsarbeit, wenn überhaupt nur äußerst schwer möglich, diese aufzuspüren. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die staatlichen Einrichtungen, Ärzte sowie Verwandte, Freunde, Bekannte und Nachbarn bei Verdacht von sexuellem Missbrauch sofort aktiv werden und die Polizei verständigen.
Daneben gibt es auch den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, der gefilmt und verbreitet wird. Er wird – jedenfalls im Darknet – öffentlich. Hier haben die Ermittler die Möglichkeit, das Darknet zu durchsuchen und die Täter ausfindig zu machen. Für die Bekämpfung der Kinderpornografie ist es deshalb notwendig, dass die Polizei besser personell ausgestattet wird und die Rechtsgrundlagen erhält, um noch effektiver gegen Kinderpornographie vorgehen zu können. In diesem Zusammenhang muss die Vorratsdatenspeicherung verbessert werden. Hier darf es keinen Täterschutz mehr geben – kein Kinderpornokonsument hat Anspruch auf Privatsphäre.
Egal, ob der Missbrauch ‚nur‘ in der analogen Welt erfolgt oder auch in die digitale Welt dringt – er ist widerwärtig und muss hart bestraft werden. Dass die Bundesjustizministerin zwischenzeitlich härteren Strafen zugestimmt hat, begrüße ich.
Der Konsum von Kinderpornografie ist häufig der ‚Einstieg‘. Durch die zu- nehmende Digitalisierung ist es viel leichter als früher, an Kinderpornos zu kommen. Deshalb ist Abschreckung notwendig. Die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz von Kinderpornografie in jeglicher Form von einem Vergehen zu einem Verbrechen hochzustufen, ist der erste richtige Schritt. Hier ist es aber notwendig, die Mindeststrafe auf zwei Jahre anzuheben, damit die Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Niemand stößt nämlich ‚durch Zufall‘ auf Kinderpornos. Diese müssen aktiv im Darknet gesucht werden.
Im Bereich des sexuellen Missbrauchs und der gewerbsmäßigen Herstellung kinderpornografischer Schriften ist es aber nicht mit einer marginalen Anhebung des Strafrahmens getan. Hier ist der Gesetzgeber verpflichtet, den Strafrahmen deutlich anzuheben und keine Kosmetik zu betreiben. Ich fordere:
Wer Kinder schwer sexuell missbraucht muss für mindestens 14 Jahre ins Gefängnis. Wer Kinder schwer sexuell missbraucht und hiervon Aufnahmen macht und diese veröffentlicht um damit Geld zu verdienen, sollte für mindestens 15 Jahre in das Gefängnis. Denn der sexuelle Missbrauch an Kindern ist ‚Mord an Kinderseelen‘. Diese Straftat muss deshalb auch entsprechend hart bestraft werden. Die betroffenen Kinder leiden ihr Leben lang darunter.
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine solche Erhöhung der Mindestfreiheitsstrafe sehe ich nicht. Denn das Strafgesetzbuch sieht als Höchstmaß der Freiheitsstrafe fünfzehn Jahre vor. In Anbetracht des begangenen Unrechts erscheint die Ausschöpfung dieses Rahmens mehr als vertretbar.
Mir ist bewusst, dass durch die drakonischen Strafen wahrscheinlich kein sexueller Missbrauch verhindert werden wird. Denn die Täter sind psychisch krank bzw. verfügen über hohe kriminelle Energie. Deshalb steht bei einem solch harten Strafrahmen auch nicht allein die Abschreckung, sondern die Bestrafung des getanen Unrechts im Fokus. Zudem ist es gerade bei psychisch kranken Triebtätern notwendig und wichtig, dass sie möglichst lange in Gewahrsam genommen werden. Denn nur so werden unsere Kinder effektiv geschützt.
Harte Strafen alleine reichen aber nicht aus. Wir brauchen auch eine noch stärkere Präventionsarbeit und eine Verzahnung von staatlichen Einrichtungen.“