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Rollstuhl, darin ein älterer Herr mit Pflegerin

Evaluation der Pflegestützpunkte lässt auf sich warten

Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn kündigt Trägerschaft

Die Caritas hat die Trägerschaft der Pflege-Beratungs- und Koordinierungsstellen in Lahnstein und Montabaur, die Teil des Pflegestützpunktes sind, zum 31. Dezember 2025 gekündigt.

Dazu erklärt die seniorenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Anette Moesta, die auch Ansprechpartnerin für die Wohlfahrtsverbände im Land ist: „Die Pflege ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Angesichts der demographischen Entwicklung in unserem Land hin zu einer immer älter werdenden Gesellschaft wird der Pflegebedarf in Zukunft noch weiter steigen – das ist unumstritten. Doch die Situation in der Pflege ist angespannt. Dies betrifft alle Bereiche, die mit pflegerischer Versorgung in Verbindung stehen. Ein wichtiger Baustein in der Pflegestruktur sind die Pflegestützpunkte. Sie sind unabdingbar, um die bestmögliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen zu gewährleisten. Sie fungieren als wichtige Anlaufstelle für pflegebedürftige Menschen, pflegende Angehörige und Menschen mit Behinderung. Pflegestützpunkten sind eine niedrigschwellige, wohnortnahe Möglichkeit, sich über Unterstützungsangebote zu informieren.

 Immer mehr Pflegestützpunkte bekommen allerdings Probleme, solches Angebot aufrecht zu erhalten – wie jetzt in Lahnstein und Montabaur. Das sind nicht die Einzigen. In ganz Rheinland-Pfalz rumort es. Das Hauptproblem für diese Einrichtungen ist die mangelnde Finanzierung seitens des Landes bei gleichzeitig steigenden Ausgaben. Es sind die Kommunen, die hier immer wieder für das Land in die Bresche springen und die Eigenanteile übernehmen. Die Landesregierung lässt Dörfer, Städte und Gemeinden – und im konkreten Fall auch die Wohlfahrtsverbände – am langen Arm finanziell verhungern. Die lange angekündigte Evaluation bezüglich der Pflegestützpunkte lässt weiter auf sich warten. Diese mahnt auch der Landesrechnungshof immer wieder an. Es sei Aufgabe des Landes ‚den Bedarf an Pflegestützpunkten unter Berücksichtigung u. a. der zu erbringenden Beratungsleistungen, der Zahl der pflegebedürftigen Personen und der Altersstruktur der Bevölkerung in dem jeweiligen Einzugsgebiet zu prüfen‘.“ (vgl. Jahresbericht 2021, Nr. 15 - Förderung der Pflegestützpunkte und der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung).

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