Unterstützung der Forderung der kommunalen Spitzenverbände / Kommunen brauchen volle Kostenerstattung
- Kategorie Pressemitteilung
- Datum 06. Juli 2023
Erstattung von Flüchtlings- und Asylkosten
Die kommunalen Spitzenverbände in Rheinland-Pfalz beklagen wiederholt die mangelhafte Kostenerstattung des Landes an die Kommunen zum Ausgleich der Flüchtlings- und Asylkosten. Ein Gutachten soll jetzt Klarheit bringen, doch Klagen gegen das Land kündigen sich bereits an.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende im rheinland-pfälzischen Landtag, Gordon Schnieder, wird hierzu deutlich: „Die Lage in unseren Dörfern und Städten ist mittlerweile bedrohlich. Die Zahl der Flüchtlinge, die vor Ort untergebracht und versorgt werden müssen, steigt und steigt, und die Stimmung droht zu kippen. Dazu gehört auch, dass die Kommunen finanziell am Limit sind. Die Finanzierungslücke wird jeden Tag und mit jedem Flüchtling größer. Wir fordern von der Landesregierung weiterhin die Voll-Erstattung der Kosten unserer Kommunen und unterstützen die kommunalen Spitzenverbände dabei, mit einem Gutachten endlich Klarheit zur Verantwortung des Landes in dieser Frage herzustellen.“ Der Vorsitzende des Innenausschusses und Sprecher für Zuwanderung und Integration seiner Fraktion, Dirk Herber, erinnert an den Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“. Wenn die Landesregierung den Kommunen Aufgaben übertrage, und dies sei bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen der Fall, müsse sie auch für die finanzielle Ausstattung sorgen. „Doch das Land bleibt nicht nur selbst untätig, es gibt auch die für die Kommunen vorgesehenen Bundesmittel nicht vollständig weiter“, sagt Herber.
Außerdem weist er darauf hin, dass die Kommunen gerade erst mühsam entschuldet wurden: „Wenn das Land nicht zahlt, werden viele Kommunen wieder in die Schuldenspirale rutschen. Vielen Kommunen steht das Wasser ohnehin bis zum Hals.“ Fraktionschef Schnieder verweist in diesem Zusammenhang auf die „Bilanz“ der Landesregierung bei der kommunalen Finanzausstattung: „Will die Landesregierung wirklich erneut gerichtlich zum Handeln verpflichtet werden? Gerade mit Blick auf die kommunalen Finanzen reihen sich Niederlage an Niederlage vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof. Wir hoffen sehr, dass die Landesregierung diesmal einlenkt und keine weitere Klage durch die rheinland-pfälzischen Kommunen nötig wird."