Pietät und Würde vor Individualismus und Modernität
- Kategorie Pressemitteilung
- Thema Bestattungsgesetz / Anhörverfahren
- Datum 16. Juli 2025
Bestattungsgesetz
Im heutigen Ausschuss für Gesundheit des rheinland-pfälzischen Landtags fand das Anhörverfahren zum Bestattungsgesetz (BestG) statt. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Christoph Gensch:
„Dieses Gesetz ist ein wichtiges Gesetz. Es berührt einen zentralen Bereich unseres Lebens, einen sehr sensiblen, oft schmerzhaften Bereich. Das Abschiednehmen, das Trauern, das Bestatten von Angehörigen, von Freunden, von liebgewonnenen Menschen. Es betrifft die letzte Ruhestätte, den Ort der Erinnerung an einen Menschen, wenn sonst nichts mehr bleibt.
Es betrifft einen Bereich, in dem vorgegebene Strukturen, religiöse Rituale, festgelegte Orte der Bestattung keine unverhältnismäßige Einschränkung individueller Freiheitsrechte darstellen, sondern stabilisierende Leitplanken für die Menschen sind, die Halt geben und die die Zeit überdauernde Orte der Erinnerung an einen Menschen schaffen.
Nicht in jedem Lebensbereich muss der mittlerweile grenzenlose Individualismus, die grenzenlose Selbstverwirklichung ausgelebt werden. Nicht in jedem Bereich brauchen wir das ‚modernste‘. In manchen Bereichen braucht es auch eine Ordnung und Vorgaben, um etwas Bleibendes zu schaffen. Gerade in diesem Bereich sollten die Kriterien Pietät und Würde sein, nicht Modernität.
Da sollte man als Politik auch mal Nein sagen, bzw. einen ordnungspolitischen Rahmen vorgeben, und eine Friedhofspflicht belassen – alternative Bestattungsformen wie beispielsweise die Seebestattung oder Begräbniswälder gibt es ja schon. Mit der Abschaffung der Friedhofspflicht schafft die Landesregierung mittelfristig die Friedhöfe ab. Dass die Landesregierung mit dem Gesetzesentwurf nicht den allergrößten Wurf gelandet hat, zeigt auch der große Aufschrei fast aller betroffenen Verbände und Institutionen, nicht zuletzt der Kirchen.“