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Rollstuhl, darin ein älterer Herr mit Pflegerin

Michael Wäschenbach: Landesregierung setzt nun doch Forderung der CDU-Landtagsfraktion um

Pflegedebatte im Landtag / Antrag der CDU-Landtagsfraktion

Der Landtag hat sich heute mit dem Antrag der CDU-Landtagsfraktion „Gemeinsam für gute Pflege“ befasst. Darin enthalten ist u.a. die Forderung, die in der entsprechenden Landesverordnung enthaltenen Hürden für die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Entlastungsleistung nach § 45 b SGB XI zu senken. Dabei geht es konkret darum, dass Pflegebedürftigen ermöglicht werden soll, die nach § 45 b SGB XI monatlich zur Verfügung stehenden 125 Euro auch für eine Vergütung etwa im Rahmen der Nachbarschaftshilfe einzusetzen. Dazu erklärt der pflegepolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Wäschenbach:

„Bislang hat die Landesregierung eine Anpassung der entsprechenden Landesverordnung strikt abgelehnt. Das, obwohl die Hürden für die Inanspruchnahme dieser wichtigen Betreuungs- und Entlastungsleistungen in vielen anderen Bundesländern wesentlich niedriger waren. Das ist auch der Grund dafür, dass die Leistungen in Rheinland-Pfalz nur schleppend bzw. überhaupt nicht in Anspruch genommen wurden. Die Pflegekassen haben das deutlich gemacht.

Wir begrüßen, dass die Landesregierung zumindest diesen wichtigen Punkt nun endlich aufgegriffen und umgesetzt hat. Denn die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen in Rheinland-Pfalz brauchen keine zertifizierten Putzkräfte und keine zertifizierten Einkaufshelfer. Das werten wir als Erfolg.

Bedauerlich ist allerdings, dass den Regierungsfraktionen bei dem so wichtigen Thema Pflege nichts Besseres eingefallen ist, als unseren ganz konkreten Vorschlägen einen Antrag entgegenzusetzen, der lediglich die Arbeit der Landesregierung bejubelt. Das hilft weder den Pflegebedürftigen und ihren Familien noch irgendjemandem in der Pflege.“