Michael Billen: Pflicht zur Ersatzaufforstung wieder einführen
- Kategorie Pressemitteilung
- Datum 28. Nov. 2019
Ersatzaufforstung von Waldbeständen
In der heutigen Sitzung des Umweltausschusses im Landtag wurde auf Betreiben der CDU-Landtagsfraktion eine Expertenanhörung zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes durchgeführt. Ein Gesetzesentwurf der CDU-Fraktion zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes sieht vor, dass die Pflicht zur Ersatzaufforstung wieder eingeführt werden müsse. Dazu können Sie den umweltpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Michael Billen, wie folgt zitieren:
„Der Landtag hat aufgrund eines Gesetzentwurfes der damaligen rot-grünen Landesregierung das Landesnaturschutzgesetz 2015 neu gefasst und die Pflicht zur Ersatzaufforstung faktisch abgeschafft – ein Fehler, wie wir heute wissen. Es wurde der Aufwertung von Waldbeständen der Vorrang vor der Neuanlage von Wald gegeben. Damit brach die Landesregierung mit einer jahrhundertealten Tradition. Wenn aufgrund von Baumaßnahmen Wälder gerodet wurden, mussten bis zu diesem Zeitpunkt Bäume in gleichem Maße wieder gepflanzt werden, um den Verlust zu kompensieren. Diese Entscheidung von damals müssen wir ändern. Sie passt nicht mehr zur heutigen Forstwirtschaft und den veränderten Bedingungen – nach heißen Sommern mit wenig Regen geht es unseren Wäldern nicht gut. Wir müssen den Wäldern helfen und dafür sorgen tragen, dass keine gesunden Bäume mehr etwa für den Bau von Windkraftanlagen gefällt werden“
Insbesondere die zur Anhörung geladenen Experten Christian Keimer (Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes Rheinland-Pfalz) und Prof. Dr. Ewald Endres (Professur Forstrecht, Hochschule Weihenstephan-Triesdorf) sprachen sich für die von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachte Pflicht zur Ersatzaufforstung ein. Die derzeit bestehende Regelung in Rheinland-Pfalz sei sogar gefährlich, so Endres.
Der Gesetzesentwurf der CDU besagt konkret: „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe durch Rodung im Wald erfolgen vorrangig durch Neuanlage von Wald. Sie können in Ausnahmefällen stattdessen durch ökologische Aufwertung von vorhandenen Waldbeständen erfolgen.“