Matthias Lammert: Clan-Kriminalität ernst nehmen – nicht regierungsamtlich wegdefinieren
- Kategorie Pressemitteilung
- Datum 25. Nov. 2019
Bekämpfung von Clan-Kriminalität
„Offensichtlich hat Innenminister Lewentz eine neue Methode zur Kriminalitätsbekämpfung entwickelt. Kriminalitätsphänomene werden jetzt regierungsamtlich wegdefiniert“, so heute der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Matthias Lammert. Der Abgeordnete reagiert damit auf die Antwort des Innenministers auf seine Kleine Anfrage zu der im Oktober erfolgten Groß-Razzia gegen einen libanesischen Familien-Clan u.a. in Trier. Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums hatte in diesem Kontext von „organisierter Clankriminalität“ gesprochen.
„Es ist kaum nachvollziehbar, dass der Innenminister in dieser Debatte nun eine Definitionsdiskussion beginnt, wo doch die Spitze der Bundespolizei eine klare Zuordnung vorgenommen hat. Aber sei´s drum, Faktum ist, dass wir hier ein Kriminalitätsphänomen haben, dessen Ausbreitung verhindert werden muss.
Insgesamt ist die Art und Weise wie die rot-gelb-grünen Ampelfraktionen gemeinsam mit der Landesregierung mit unserer Warnung vor einer möglichen Ausbreitung der Clan-Kriminalität bzw. der Organisierten Kriminalität umgehen, mehr als ärgerlich. Es dient der Sache nicht, Präventionsüberlegungen als Panikmache zu diskreditieren, wie in der zurückliegenden Plenarsitzung geschehen.
Niemand behauptet, dass Rheinland-Pfalz ein Hot-Spot der Clan-Kriminalität ist. Es muss aber schon der Hinweis erlaubt sein, dass der zunehmende Verfolgungsdruck in von dieser Kriminalitätsform betroffenen Bundesländern Ausweich- und Absetzungstendenzen in die angrenzenden Bundesländer wahrscheinlicher macht. Daraus leitet sich die Notwendigkeit ab, rechtzeitig präventive Maßnahmen zu ergreifen, um die Ansiedlung von kriminellen Clans in Rheinland-Pfalz zu erschweren und bestenfalls zu verhindern.
Dazu gehört die Auswertung der Kriminalstatistiken im Hinblick auf mögliche Clan-Strukturen. Zudem muss der Einsatz des Verfassungsschutzes auch für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität erwogen und ein anonymes Hinweisgebersystem eingerichtet werden. Letzteres ist web-basiert und ermöglicht Insidern, auf diskretem, sicheren und absolut anonymen Weg, Hinweise zu Straftaten ohne Sorge vor Repressalien zu geben.“