Martin Brandl: Ministerin Spiegel ignoriert Grundlagen der Beamtenbeförderung
- Kategorie Pressemitteilung
- Datum 07. Jan. 2021
Beförderungspraxis der Landesregierung
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz stoppt erneut eine Beförderung in einem rheinland-pfälzischen Ministerium – diesmal aufgrund eines „erheblichen und offenkundigen Mangels“. Familienministerin Spiegel wollte rechtswidrig befördern. Hierzu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Martin Brandl:
„Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat ein weiteres Beförderungsverfahren in einem Landesministerium gestoppt. Die Entscheidung dokumentiert, dass auch in dem von Frau Spiegel geführten Ministerium nicht nach Recht und Gesetz befördert wird.
Frau Spiegel leitet seit dem 1. Januar auch das Umweltministerium, wo rechtswidrige Beförderungen den Normalfall darstellen/darstellten. Nach Spiegels Angaben soll sich der neue Staatssekretär ‚vor allem darum kümmern, die Beförderungspraxis im Ministerium umzustellen‘. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zeigt, dass es nicht ausreicht, nur die Beförderungspraxis im Umweltministerium umzustellen – die neuerliche Unregelmäßigkeit betrifft schließlich das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz.
Frau Spiegel wurde von der Koalition auch zur Umweltministerin gemacht, um im Ministerium aufzuräumen. Ob sie die Richtige für diese Aufgaben ist, muss hinterfragt werden. Schon ein Urteil des Mainzer Verwaltungsgerichts hat dies in aller Deutlichkeit bei einer rechtswidrigen Beförderung einer ungeeigneten Abteilungsleiterin festgestellt, die nicht einmal die formalen Voraussetzungen für den Posten erfüllte. Ich stelle mir ernsthaft die Frage, wie Ministerin Spiegel glaubhaft die rechtswidrige Beförderungspraxis im Umweltministerium in den Griff bekommen will, wenn sich ihr eigentliches Ministerium ähnlichen Vorwürfen ausgesetzt sieht.
Das aktuelle Urteil des OVG offenbart, dass wohl auch im Familienministerium keine Anlassbeurteilung und noch nicht einmal eine ‚Einschätzung der auf dem Dienstposten gezeigten Leistungen‘ gefertigt wurden. Nach Veröffentlichung der Entscheidungsgründe werden wir die weiteren Maßnahmen beraten“, kündigt Brandl an.