Marion Schneid / Gerd Schreiner: Neue Schummelnummer von Minister Wolf
- Kategorie Pressemitteilung
- Datum 12. Dez. 2019
Pressegespräch Wissenschaftsmin. Wolf zur Hochschulfinanzierung
Die stellvertretende Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Marion Schneid, und der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion und Mainzer Landtagsabgeordnete, Gerd Schreiner, kommentieren das heutige Pressegespräch von Wissenschaftsminister Wolf zur Hochschulfinanzierung:
Marion Schneid: „Es ist bedauerlich, dass Wissenschaftsminister Wolf immer erst dann handelt, wenn der Druck im Kessel, den Deckel abzusprengen droht. An den Universitäten und Fachhochschulen gärt es seit langem. Es ist vollkommen unverständlich, warum der zuständige Minister die Hochschulen bei der Verteilung von Mitteln, die der Bund zur Verfügung stellt, so lange im Unklaren lässt. Und nun, wo er endlich Zahlen auf den Tisch legt, entpuppt sich das als Schummelnummer. Denn das Land gibt nicht wie verabredet seinen vollen Anteil von 70 Mio. Euro, sondern rechnet darauf 42,3 Mio. Euro aus Zahlungen für bestehende Stellen an."
Gerd Schreiner: „Herr Wolf verstetigt so nicht die Zahlungen an die Hochschullandschaft, sondern ihre chronische Unterfinanzierung. Mit dem von Bund und Ländern beschlossenen ‚Zukunftsvertrag Forschung und Lehre stärken‘ soll der bedarfsgerechte Erhalt der Studienkapazitäten, eine hohe Qualität von Studium und Lehre sowie finanzielle Planungssicherheit für die Hochschulen dauerhaft und flächendeckend gewährleistet werden. Dafür stellt der Bund von 2021 bis 2023 jährlich 1,88 Mrd. Euro und ab dem Jahr 2024 dauerhaft jährlich 2,05 Mrd. Euro bereit. Die Länder haben sich verpflichtet Mittel in der gleichen Höhe zur Verfügung zu stellen.“
Marion Schneid / Gerd Schreiner: „Die Landesregierung darf sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen. Dieses Thema wird auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion in dieser Woche im Landtag diskutiert.“
Hinweis: In § 6 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ verpflichten sich die Länder, „zusätzliche Mittel mindestens in Höhe der im jeweiligen Jahr erhaltenen Bundesmittel bereitzustellen“.