Dr. Christoph Gensch: Landesregierung verfestigt Unterfinanzierung der Krankenhäuser
- Kategorie Pressemitteilung
- Datum 06. März 2020
Krankenhausinvestitionsprogramm 2020
Dr. Christoph Gensch, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, kommentiert das heute von der Landesregierung vorgestellte Krankenhausinvestitionsprogramm 2020:
„Unsere Krankenhäuser brauchen dringend mehr Landesgeld. Denn gerade in den zurückliegenden Wochen und Monaten bis heute ist die dramatische Finanzlage vieler Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz so deutlich geworden wie nie zuvor. Es vergeht fast keine Woche ohne neue Meldungen über eine weitere Klinik, die in finanzielle Schieflage geraten ist. Das ist auch eine un-mittelbare Folge der unzureichenden Investitionsförderung durch die Landesregierung. Auch heute hat die Ministerin allerdings keine Antwort darauf gegeben, wie sie die Notlage der Krankenhäuser beenden will. Die Probleme der Krankenhäuser gehen unmittelbar zu Lasten der Qualität und damit zu Lasten der Patienten.
Die Zahlen sind eindeutig: Die tatsächlichen Ausgaben der Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) sind von 143,8 Mio. Euro im Jahr 2001 auf 119,8 Mio. Euro im Jahr 2016 zurückgegangen und haben sich seitdem nur geringfügig auf 125,8 Mio. Euro im Jahr 2019 erholt. Was das bedeutet, verdeutlicht schon der Blick auf die Entwicklung des Baupreisindexes: Allein von 2001 bis 2019 ist er um 49,48 Prozent gestiegen. Im gleichen Zeitraum ist die KHG-Förderung des Landes allerdings um 12,52 Prozent gesunken. Im Ergebnis liegen die Fördermittel heute also nicht nur unter dem Wert des Jahres 2001, sondern werden überdies auch noch durch die gestiegenen Kosten in ihrer Wirkung reduziert.
Im Sinne einer angemessenen Patientenversorgung geht kein Weg daran vorbei: Die Landesregierung muss dringend ihren Verpflichtungen nachkommen und mehr Geld ins System geben. Eine Situation, die die Krankenhäuser aufgrund der zu geringen Investitionsförderung dazu zwingt, Finanzmittel, die eigentlich für die medizinische und pflegerische Versorgung vorgesehen sind, zweckwidrig für Investitionen zu nutzen, ist nicht akzeptabel.“