Christian Baldauf: Nachtragshaushalt muss mindestens 1 Mrd. Euro umfassen - Insolvenzen vermeiden und Arbeitsplätze sichern - Mittelstand jetzt sofort mit Direktzahlungen des Staates unterstützen
- Kategorie Pressemitteilung
- Datum 23. März 2020
Finanzielle Unterstützung für den Mittelstand
Christian Baldauf, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, fordert die Landesregierung auf, die existenzgefährdende Notlage vieler mittelständischer Betriebe und der Solo-Selbständigen im Land durch schnelle unbürokratische Direktzahlungen aus der Landeskasse abzufedern. Gebot der Stunde sei, Insolvenzen zu vermeiden und damit Arbeitsplätze zu sichern. Der vorgesehene Nachtragshaushalt müsse mindestens 1 Mrd. Euro umfassen:
"Man kann es gar nicht oft genug betonen: Ohne die Betriebe unseres Mittelstandes geht in unserem Land nichts. Sie stellen Hunderttausende von Arbeitsplätzen zur Verfügung. Es geht hier um Existenzen, um Familien mit Kindern, die auch nach Überwindung der Corona-Krise eine Perspektive brauchen. Das gilt auch für die Solo-Selbständigen. Deswegen muss jetzt alles daran gesetzt werden, Inolvenzen zu vermeiden und das Überleben dieser Unternehmen und damit die Exitenzgrundlage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sichern. Das geht nur mit staatlicher Hilfe. Der Umfang muss sich nach dem Bedarf richten. Folgende Eckpunkte sind für mich entscheidend:
1. Der erforderliche Nachtragshaushalt muss mindestend 1 Mrd. Euro umfassen.
2. Das Land muss zudem die vom Bund zugesagten Hilfen vorfinanzieren.
3. Das Geld muss schnell an die Unternehmer fließen. Denn in nur wenigen Tagen werden zum Monatsende Gehaltszahlungen
fällig, die erste Betriebe aufgrund der eingebrochenen Einnahmen vor riesige Probleme stellen. Sie brauchen jetzt Geld und
ihre Angestellten ihr Gehalt.
4. Je nach Betriebsgröße müssen 5.000 bis 30.000 Euro gezahlt werden. Bayern macht es vor. Dort fließen Hilfsgelder bereits
seit Freitag.
5. In dieser besonderen Notlage darf es keine komplizierten Antragsverfahren und -prüfungen geben. Als Grundlage der
Ausszahlung soll eine eidesstattliche Versicherung ausreichen, dass der akute Bedarf durch die Corona-Krise entstanden ist.
6. Diese Zahlungen müssen als Zuschuss und nicht als Kredit gewährt werden. Denn angesichts der ohnehin schon bestehenden
hohen Belastungen vieler mittelständischer Betriebe ohne große Kapitaldecke würden zusätzliche Kreditlasten später zu
Insolvenzen führen.
Wir stehen vor einer riesigen Herausforderung, die wir nur durch mutige Entscheidungen bewältigen können. Dazu gehört auch, dass wir Vertrauen in die Antragsteller haben. Wenn wir zaudern und zögern, verlieren wir wichtige Zeit. Es gilt, jetzt entschlossen zu handeln, um den Schaden für unsere Wirtschaft und den Arbeitsmarkt zu begrenzen."