Christian Baldauf: Auf Gewinnausschüttung verzichten, wenn Unternehmen staatliche Corona-Hilfen beanspruchen
- Kategorie Pressemitteilung
- Datum 06. Apr. 2020
Dividenden während der Corona-Epidemie
„Unternehmen, die wegen der Corona-Epidemie staatliche Hilfen in Anspruch nehmen, dürfen für das abgelaufene Geschäftsjahr keine Dividende an Aktionäre ausschütten“, fordert der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf. Gleiches gilt für Banken, zudem müssten Top-Gehälter und Boni von Managern deutlich gekürzt werden, so Baldauf.
„Das sind notwendige Schritte, um die soziale Marktwirtschaft zu erhalten. Viele wirtschaftlich gesunde Unternehmen können aufgrund der notwendigen und angeordneten Schutzmaßnahmen ihre Produktivität nicht im üblichen Umfang halten oder ausbauen. Dies führt zu massiven Umsatzrückgängen und Gewinneinbrüchen.
Aus diesem Grund haben der Bund und die Bundesländer umfangreiche Schutzschirme gespannt, um in wirtschaftliche Schieflage geratene Unternehmen vor einem Konkurs zu retten. Die hierfür bereitgestellten Steuermittel haben einen bislang nie dagewesenen Umfang. Einen inflationären Umgang mit Steuermitteln darf es nach meinem Dafürhalten jetzt aber nicht geben. Deshalb muss garantiert werden, dass dem Grunde nach wirtschaftlich gesunde Unternehmen, für die die Hilfen gedacht sind um eine ‚Durststrecke‘ zu überwinden, hieran partizipieren können. Ein Ausnutzen der Hilfen auf Kosten der Steuerzahler darf nicht möglich sein!
Ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, dass Unternehmen, die staatliche Hilfen in Anspruch nehmen, keine Dividenden ausschütten und millionenschwere Boni an die Vorstände nicht gezahlt werden. Ich erwarte vom Finanz- und Wirtschaftsministerium eine eindeutige Festlegung hierauf: Keine Auszahlung von Dividenden bis die staatlichen Hilfen vollständig zurückgezahlt werden.
Auch die Reduzierung der Vorstandgehälter ist meines Erachtens gerechtfertigt. In Krisenzeiten, in denen die Arbeitnehmer aber Kurzarbeitergeld bekommen, müssen auch die Vorstandgehälter entsprechend gekürzt werden. Dabei kann sich der Wert beispielsweise an dem staatlichen Kurzarbeitergeld orientieren. Gleiches gilt für die Bonuszahlungen