Christian Baldauf: Aktuelles Gutachten des Landesrechnungshofs belegt Kita- Schwindel der Landesregierung – Gesetzgebungsprozess sofort stoppen
- Kategorie Pressemitteilung
- Datum 22. Mai 2019
Kita-Novelle / heutige Sitzung des Innenausschusses
Der Landesrechnungshof hat dem Bildungsausschuss ein Gutachten insbesondere zu den finanziellen Auswirkungen der Kita-Novelle der Landesregierung für die Kommunen zugleitet. Daraus ergibt sich, dass sich die Landesregierung ihre Versprechungen von den Kommunen bezahlen lässt. Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, fordert dazu für die heutige Innenausschusssitzung eine Er-klärung der Landesregierung:
„Die Vorgehensweise der Landesregierung ist skandalös. Mit diesem Gut-achten verliert der Gesetzentwurf der Landesregierung seine Grundlage. Es entlarvt einen Betrug an den Kommunen. Die angeblich zusätzlichen Finanz-mittel stammen zu einem Gutteil aus dem Kommunalen Finanzausgleich – also aus dem Topf, der den Kommunen ohnehin zusteht. Es fehlt folglich das Geld dann an anderer Stelle. Im Gutachten des Landesrechnungshofs heißt es u.a.:
„Die in der Entwurfsbegründung angegebene Mehrbelastung des Landes-haushalts von „jährlich 81 Mio. Euro“ ist für den Rechnungshof ohne Kenntnis der Berechnungsgrundlagen nicht nachvollziehbar (1). Abzüglich des aus originären Landesmitteln zu finanzierenden Mehrbelastungsaus-gleichs von 13,1 Mio. Euro werden folglich rund 68 Mio. Euro zusätzlich (2) dem Kommunalen Finanzausgleich entnommen. Im Zuge von Änderungen des LFAG wurden die Finanzausgleichsmittel ab 2019 aus originären Landesmitteln – so die Begründung – zwecks Verbesserung der Kommunalfinanzen um 60 Mio. Euro aufgestockt. Diese werden durch die mit dem KiTa-Zukunftsgesetz verbundene neue „Befrachtung“ künftig mehr als aufgezehrt. Außerdem werden die Kommunen mit ihrem Finanzierungsanteil am zusätzlichen Personal belastet. Ausgehend von den nach Veröffentlichungen des Ministeriums angestrebten zusätzlich fast 3.000 Stellen und der Kommunen von rund 70 Mio. Euro (3) für Personalkosten pädagogischer Kräfte zu erwarten, insgesamt mindestens 130 Mio. Euro. Hinzu kommen zusätzliche Kosten, z. B. durch Baumaßnahmen (bei einer vorgesehenen Landesförderung von 13,6 Mio. Euro) und beim Mittagessen, bei der Eingliederungshilfe – wenn künftig Integrationshilfen nicht mehr über das KiTaG finanziert werden – sowie die nicht eingerechneten Mengen- und Tarifeffekte.“
(1) Insbesondere das im Finanztableau dargestellte Sozialraumbudget von 23,5 Mio. Euro (S. 17. Der Ge-setzesbegründung) lässt sich mit dem Sozialraumbudget von 50 Mio. Euro nach Gesetzesbegründung zu § 25 Abs. 5 KiTaG-E (S. 86 ff. der Gesetzesbegründung) nicht in Einklang bringen.
(2) Ausweislich Angaben des Ministeriums beliefen sich die Zuschüsse zum Betrieb der Kindertagesstät-ten 2019 aus KFA-Mitteln auf 433 Mio. Euro aus sonstigen Landesmitteln auf 179 Mio. und aus Bundes-mitteln auf 53 Mio. Euro.
(3) Gesamtpersonalkosten von 150 Mio. Euro Landesförderung (Trägeranteile bleiben bei dieser Betrach-tung unberücksichtigt).