Direkt zum Inhalt

Informieren Sie sich! Kostenloser Newsletter

Immobilie, Eigenheim

Bürgerunfreundliche Grundsteuerreform: Land muss endlich korrigieren

Grundsteuer

Ab dem 1. Januar 2025 wird in Rheinland-Pfalz die nach der bundesweiten Grundsteuerreform neu zu berechnende Grundsteuer erhoben. Da die Landesregierung keine Änderungen am umstrittenen Grundsteuer-Bundesmodell plant (vgl. aktuelle SWR-Berichterstattung, 12.09.2024), wird es in vielen Dörfern, Städten und Gemeinden zu einer massiven Schieflage kommen – eine Lastenverschiebung zum Nachteil von Mieterinnen und Mietern sowie Eigentümerinnen und Eigentümern ist zu befürchten.

„Dieser Effekt ist auch der rheinland-pfälzischen Landesregierung bekannt, aber sie tut nichts, um ihn abzumildern. Dank der Landesregierung wird Wohnen ab 2025 mancherorts dann unnötig teurer“, kritisiert die Fraktionssprecherin für Steuern und Abgaben der CDU-Landtagsfraktion Karina Wächter. „Es gibt Bundesländer, die längst auf die seit Monaten absehbare Belastungsverschiebung reagiert haben. So beispielsweise das Saarland. Hier hat man die Steuermesszahl durch einen ergänzenden Faktor für Wohn- und Gewerbeimmobilien so angepasst haben, dass eine Mehrbelastung für das Wohnen verhindert wird. Das geht auch in Rheinland-Pfalz – es liegt in den Möglichkeiten des Landes“, so Wächter.

Ergänzung: Andere Bundesländer, wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen, sehen vor, den Kommunen optional freizustellen, für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücken unterschiedliche Hebesätze anzuwenden, soweit dies nach den Verhältnissen vor Ort sinnvoll erscheint.

„Es gibt verschiedene Optionen das Grundsteuer-Bundesmodell bürgerfreundlicher zu gestalten, wie man sieht. Wann erkennt dies endlich auch die rheinland-pfälzische Landesregierung“, fragt Wächter. Die Steuer-Expertin der CDU-Landtagsfraktion kritisiert zudem, dass die Kommunen im Land die Untätigkeit der Landesregierung ausbaden müssen, denn Dörfern, Städten und Gemeinden bleibt zukünftig nichts Anderes übrig, als die Grundsteuer für die Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. „Die von der Landesregierung erzwungene Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer, führen zu einer unzumutbaren Mehrbelastung der Menschen.“