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Schüler mit Rücken zur Tafel

Anke Beilstein: Zu kleine Klassenräume – Land muss Schulbaurichtlinien überarbeiten

GEW fordert zeitgemäße Weiterentwicklung der Schulbaurichtlinien

„Mit ihrer Forderung, die Schulbaurichtlinien weiterzuentwickeln, trifft die GEW den Nagel auf den Kopf und legt den Finger in die Wunde, denn die Landesregierung verschläft dieses Thema trotz Ankündigung seit Jahren“, erklärt die bildungspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Anke Beilstein, heute in Mainz.

„Im Koalitionsvertrag von 2016 haben die Ampelfraktionen angekündigt, die ‚Schulbaurichtlinie des Landes‘ überarbeiten zu wollen – es blieb bei der wohlklingenden Formulierung, eine Umsetzung erfolgte aber bisher nicht. Dabei besteht dringender Handlungsbedarf: Nicht nur der Baukostenindex ist gestiegen mit der Folge, dass die Schulträger einen wesentlich höheren Anteil zu stemmen haben, weil nur die veralteten Werte der Schulbaurichtlinie als förderfähig gelten. Auch haben die förderfähige Anzahl und Ausgestaltung keinerlei Bezug mehr zur schulischen Praxis und pädagogischen Erfordernissen.“

Die Masche der Landesregierung sei stets gleich, betont Beilstein. Nette Wohlfühlprogramme würden aufgelegt und in Sonntagsreden predige Bildungsministerin Hubig von pädagogischer Weiterentwicklung und Inklusion. „An die Schulträger, die für die Realisierung verantwortlich sind, wird nicht gedacht. Die Erfordernisse für die schulpolitischen Versprechungen der Landesregierung passen nicht mehr zu den veralteten Schulbaurichtlinien. Die Klassenräume sind zu klein, die Räumlichkeiten für Differenzierungen zu wenig. Die größen- und zahlenmäßig erforderlichen Räumlichkeiten sind unter den jetzigen Schulbaurichtlinien nicht förderfähig.

Es kann nicht sein, dass immer mehr von den Schulen erwartet wird, sich das Land aber einen schlanken Fuß bei der Umsetzung macht. Dies gilt nicht nur für die personelle Ausstattung mit den erforderlichen Lehrerinnen und Lehrern, sondern eben auch für die finanzielle Beteiligung bei der Schaffung der notwendigen Räumlichkeiten.“