Karina Wächter/Tobias Vogt: Folgen möglicher Beihilferückforderungen für die Region werden Thema in Landtagsausschüssen
- Kategorie Pressemitteilung
- Datum 20. Mai 2021
Urteil Gericht der EU (EuG) zum Hahn
Aufgrund von Verstößen gegen die Regeln des Binnenmarkts hat das Gericht der Europäischen Union die von der Europäischen Kom- mission genehmigten Betriebsbeihilfen des Landes für den Flugha- fen Hahn zunächst gekippt. Hintergrund ist eine Klage der Lufthansa, die die Beihilfen als wettbewerbsverzerrend ansieht. Dazu erklären die örtlichen CDU-Landtagsabgeordneten, Karina Wächter und Tobias Vogt:
Das nun schon seit Jahrzehnten andauernde Auf und Ab um den Flugha- fen Hahn stellt für die Region und vor allem für die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für ihre Familien sowie für die zahlreichen abhängigen Be- triebe immer wieder eine zunehmende Belastungsprobe dar. Überfällig ist ein Entwicklungskonzept des Landes für die Region einschließlich der po- tenziellen Gewerbeflächen am Hahn.
Die CDU-Landtagsfraktion wird die aktuelle Entwicklung in den zuständigen Landtagsausschüssen thematisieren. Wir erwarten von der Landes- regierung als Beihilfegeber, dass sie nun insbesondere darlegt, in welchem Umfang gezahlte Beihilfen betroffen sind, wie sie mit weiteren Bei- hilfezahlungen bis zur Rechtskraft der Entscheidung umgeht und welche Folgen sie für den Betrieb des Flughafens an sich, die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Flughafens einschließlich der abhängigen Betriebe und der Region sieht.
Unabhängig von einer rechtlichen Bewertung und Einordnung des Sachverhalts muss die Stärkung der Region im Mittelpunkt stehen. Die Landes-regierung muss sich zum Flughafen Hahn und der Region.