Dirk Herber: Sport zu zweit ist kein Pandemietreiber – Musterallgemeinverfügung sinnvoll an Wirklichkeit anpassen
- Kategorie Pressemitteilung
- Datum 15. Apr. 2021
Freizeitsport in Zeiten der Pandemie
Dirk Herber, sportpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, setzt sich für eine Änderung der von der Landesregierung formulierten Musterallgemeinverfügung im Hinblick auf den Freizeitsport ein. Konkret geht es um das Verbot der sportlichen Betätigung zu zweit mit einem Angehörigen eines anderen Hausstands im Freien ab einer Inzidenz von 200.
„Gerade in diesen für die Menschen so schwierigen und belastenden Zeiten mit zahlreichen Einschränkungen und Hemmnissen stellt der Sport einen wichtigen Ausgleich dar. In Nicht-Pandemie-Zeiten wird er immer gerne als Breitbandantibiotikum zur Heilung jedweder gesellschaftlichen Probleme genutzt. Umso unverständlicher ist, dass er nun zum Teil mit lebensfremden Restriktionen belegt wird. Wir müssen aber im Gegenteil gerade jetzt ermöglichen, was verantwortbar ist – um der Menschen willen und um bestehende Strukturen nicht zu zerstören.
Bei aller Notwendigkeit von Beschränkungen zur Vermeidung der Weitergabe von Infektionen müssen diese in sich logisch und nachvollziehbar sein. Genau das ist aber bei diesem Verbot der Ausübung von Sport mit einer Person außerhalb des eigenen Hausstands nicht der Fall.
Niemand versteht, warum man auch bei einer Inzidenz über 200 nicht mit einer Freundin oder einem Freund Sport treiben soll (Nr. 6 Musterallgemein-verfügung), während der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet ist (Nr. 2 Musterallgemeinverfügung).
Vor dem Hintergrund des ohnehin geltenden Abstandsgebots ist Joggen, Mountainbiken oder Tennis spielen in diesem Kontext sicherlich nicht gefährlicher als spazieren gehen. Hier muss daher umgehend eine Angleichung im Sinne des Sports erfolgen."