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Christian Baldauf

Christian Baldauf: Durch gezielte und abgesicherte Öffnungen gesellschaftlichem und wirtschaftlichem Leben Perspektive geben

Corona / Öffnungsplan

Angesichts sinkender Inzidenzen und steigender Impfquote spricht sich der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, für gezielte und gut abgesicherte Öffnungsschritte nicht zuletzt im Hinblick auf Hotellerie und Gastronomie aus:

„Eines ist klar: Die Corona-Pandemie ist noch nicht bewältigt. Die Infektionszahlen sind nach wie vor zu hoch, wie auch die Belastung der Intensivstationen. Beides muss weiter gesenkt werden. Solidarität, Vorsicht, Kontaktvermeidung und die Beachtung der Corona-Regeln bleiben das Gebot der Stunde.

Erste Öffnungsschritte sind aber dennoch möglich und nötig. Sie müssen allerdings sorgsam abgewogen und natürlich durch detaillierte Hygienekonzepte inkl. Personenobergrenzen, Terminbuchungen u. ä. sowie Masken- und Testpflichten abgesichert werden:

- Für die Außengastronomie bei einer robusten Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 unter der Voraussetzung von Terminbuchung.

- Für Ferienwohnungen- bzw. -häuser, Hotels, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze sowie Freizeitparks bei einer robusten Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 ab den Pfingstferien.

- Für Kinos und Theater bei einer robusten Sieben-Tage-Inzidenz unter 100.

- Für kontaktfreien Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel bei einer robusten Sieben-Tage-Inzidenz unter 100.

- Für Laien und Amateurensembles im Bereich der Musik und der Theater bei einer robusten Sieben-Tage-Inzidenz unter 100.


Wann eine Sieben-Tage-Inzidenz „robust“ ist, muss unter infektiologischen Gesichtspunkten definiert werden. Grundlage ist und bleibt natürlich immer ein negativer Corona-Test. Vollständig Geimpfte und Genesene (ggf. mit einer Zusatzimpfung) müssen negativ getesteten in vollem Umfang gleichgestellt werden. Zudem sind für Menschen, bei denen nur ein minimales Risiko besteht, dass sie das Virus weitertragen, also für komplett Geimpfte bzw. Genesene, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen nicht zu rechtfertigen.“