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Stau

Wegstreckenentschädigung und Tagegelder für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes anheben

Änderung reise- und umzugskostenrechtlicher Vorschriften / Anpassung Wegstreckenentschädigungen und Tagegelder

Die km-Sätze für die Wegstreckenentschädigung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Rheinland-Pfalz wurden seit 2009 nicht mehr angepasst. Die Tagegelder stammen noch aus dem Jahr 1999 und wurden im Zuge der Euro-Umstellung lediglich auf Euro umgerechnet. In der Zwischenzeit kam es jedoch zu enormen Preissteigerungen auf sämtlichen Ebenen. „Als CDU-Landtagsfraktion haben wir bereits in den letzten Haushaltsberatungen mehrfach die dringend notwendige Anhebung der Sätze gefordert! Dies wurde jeweils von den Ampelfraktionen abgelehnt“, erklärt der Sprecher der CDU-Landtagsfraktion für Haushalt und Finanzen sowie Beamten- und Tarifrecht, Christof Reichert, zu Beginn der Plenarwoche. Am 15.02.2023 hatte nun die Landesregierung einen Gesetzesentwurf zur Anpassung der Sätze eingereicht. Auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion wurde im zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss ein Anhörungsverfahren durchgeführt.

Das Ergebnis: Die von der Landesregierung vorgeschlagenen Anpassungen sind viel zu gering!

Christof Reichert weiter: „Der Vorschlag der Ampel bildet die zwischenzeitliche Kostenentwicklung einfach nicht ab. Nach 14 Jahren soll die Anpassung bei den Wegstrecken lediglich 3 Cent bei PKW bzw. 2 Cent bei motorisierten Zweirädern betragen. Die Anpassungen scheinen, ohne Berechnungsgrundlage, willkürlich gewählt worden zu sein. Die einzelnen Sätze bei den Wegstreckenentschädigungen entsprechen einer Erhöhung zwischen 8 und 12 %, je nach Tatbestand. Die Anpassung der Tagegelder variiert zwischen 17 und 37 %, beim Trennungsgeld zwischen 29 und 42 %.“ Zudem wolle die Landesregierung die Anwärter und Azubis weiterhin erheblich schlechter stellen und stuft die Fahrten zu den Ausbildungsstätten als Fahrten ohne triftigen Grund ein, womit erheblich niedrigere Wegstreckenentschädigungen verbunden sind. Dies sei absolut nicht mehr zeitgemäß, gelte es doch, gute Rahmenbedingungen zu schaffen, um junge Menschen für den öffentlichen Dienst zu gewinnen, so Reichert.

Letztendlich sind die Dienststellen die Profiteure davon, dass Beschäftigte ihr Privateigentum für den Dienstbetrieb zur Verfügung stellen. Das funktioniert aber nur, wenn den Beschäftigten für ihr Entgegenkommen faire Entschädigungen gewährt werden. Die Alternative wäre, dass die Dienststellen ihren Fuhrpark erweitern müssten.

„Als CDU-Fraktion schlagen wir vor, die Wegstreckenentschädigungen generell um 30 % und die Tagegelder generell um 50 % zu erhöhen, jeweils gerundet auf volle Cent oder Euro-Beträge. Ein entsprechender Änderungsantrag ist für das Plenum in dieser Woche eingereicht.“ Der Vorschlag der CDU-Fraktion sei ein fairer Kompromiss und spiegele die Kostenentwicklung annähernd wider. Anwärter und Auszubildende sollen zudem nicht schlechter gestellt werden. „Die Dienstreise zur Ausbildungsstätte erfolgt eindeutig aus einem triftigen Grund! Zukünftig soll die Berechnung der Fahrtkostenerstattung von der Wohnung oder Dienststätte erfolgen, je nachdem von wo die Reise tatsächlich angetreten oder beendet wird!“

GdP, GEW und dbb begrüßen den Änderungsantrag der CDU-Landtagsfraktion bereits:

Hier die gemeinsame Meldung von GdP und GEW lesen!
Hier mehr zur Reaktion des dbb lesen!

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