Direkt zum Inhalt

Informieren Sie sich! Kostenloser Newsletter

Portraitbild von Gordon Schnieder MdL

Gordon Schnieder: Uneinigkeit der Ampel-Fraktionen verhindert sachgerechte Entscheidung zum Glücksspiel in dieser Wahlperiode

Beratung Landesglücksspielgesetz im Innenausschuss

Nachdem die Fraktionen von SPD, FDP und Grünen in der gestrigen Sitzung des Innenausschusses überraschend ihren Gesetzesentwurf zum Landesglückspielgesetz zurückgezogen und damit nicht mehr zu Abstimmung gestellt haben, wird es in der nun zu Ende gehenden Legislaturperiode kein neues Landesglückspielgesetz mehr geben. Hierzu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Gordon Schnieder:

„Wir sind froh, dass die von uns beantragte Expertenanhörung offensichtlich ein Umdenken bewirkt hat. Leider haben sich trotz aller guten und richtigen Argumente in der Expertenanhörung die Regierungsfraktionen von SPD und FDP nicht gegen die dritte Regierungsfraktion der Grünen durchsetzen können. So haben die Anzuhörenden insbesondere in Bezug auf Kinder und Jugendliche erklärt, dass die bereits jetzt strengen Regeln für das Betreten einer Spielhalle den Jugendschutz gewährleistet und keine größeren Verstöße durch die Aufsichtsbehörden festgestellt werden konnten. Im Gegensatz zum Online-Glückspiel ist in den Spielhallen sowohl die Suchtprävention als auch die Zutrittskontrolle stärker sichergestellt.


Gerne wären wir bereit gewesen, auch kurzfristig einen entsprechenden Änderungsantrag zum Gesetzentwurf einzubringen, der die Schieflage wieder begradigt hätte. Das hätte auch den vielen seriösen Familienbetrieben in der Branche eine Perspektive gegeben. Dazu war man aber ganz offensichtlich aus Gründen des Koalitionsfriedens nicht bereit! Nun muss der neue Landtag zwischen dem 18.05. und dem 30.06.2021 eine Gesetzeslösung finden. Ein ambitioniertes Vorhaben, dem sich die CDU-Landtagsfraktion gerne stellen wird. Dennoch wäre aus unserer Sicht der Zeitdruck nicht nötig gewesen und für die Eigentümer und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätte frühzeitig Planungssicherheit bestanden.“


Zum Hintergrund:
Auf der Grundlage des neuen Glückspielstaatsvertrages, dem das Landesparlament noch im Jahr 2020 zugestimmt hatte, ergeben sich verschiedene Öffnungsklauseln, die durch eigene Landesgesetzgebung geregelt werden müssen. Seit September wurde der Gesetzentwurf angekündigt.
 
Wegen Unstimmigkeiten zwischen den regierungstragenden Fraktionen immer wieder verschoben, bis als letzter Einbringungstermin dann im Dezember das Gesetz endlich vorgelegt wurde. Nach diesem Entwurf drohte der Hälfte aller Spielhallen das aus. Rund 2.500 Arbeitsplätze standen vor dem endgültigen Aus. Die Innenstädte hätten weiteren Leerstand zu verzeichnen, Millionenbeträge an Vergnügungs- und Gewerbesteuer wären verloren gegangen. Gleichzeitig wird das legale Online-Glücksspiel ausgeweitet.