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Wir stehen an Ihrer Seite und bauen die zerstörten Orte wieder auf – alle müssen darauf vertrauen können, dass nach der Katastrophe materiell niemand schlechter dasteht als vorher

Sonderausschusssitzung zur Hochwasserkatastrophe

„Es geht in dieser dramatischen und traumatisierenden Lage vor allem darum, den Menschen Sicherheit und Vertrauen zu geben: Den Verlust von Menschenleben kann niemand ersetzen. Aber wir lassen die Menschen und die betroffenen Regionen nicht allein. Wir stehen an ihrer Seite und wir bauen die zerstörten Orte wieder auf – koste es, was es wolle. Die Politik muss dafür sorgen, dass niemand in den betroffenen Gebieten nach der Katastrophe materiell schlechter dastehen wird als vorher“, so der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, in der heutigen Sonderausschusssitzung zur Hochwasserkatastrophe:

„Das Ausmaß der Zerstörung in Teilen unseres Landes lässt sich kaum beschreiben. In nur einer Nacht haben viele Menschen ihr Leben verloren, ist die Heimat so vieler Menschen in den Wasserlawinen untergegangen. Für die Bevölkerung wie für die Helfer ist das, was sie sehen und erleben, der Verlust von Angehörigen und Freunden, von Zuhause, Hab und Gut und Existenz kaum zu verkraften.

Die Bilder im Fernsehen sind brutal. Sie können aber das ganze Ausmaß des Grauens nicht vermitteln. Was ich selbst vor Ort gesehen und im Gespräch mit den Menschen dort gehört habe, ist unvorstellbar und zutiefst erschütternd. Ein Hoffnungsschimmer und ungemein beeindruckend in dieser Apokalypse ist die ungeheure Hilfsbereitschaft quer durchs ganze Land, von Nachbarn, Bürgern, Freiwilligen, den vielen Helfern, die hohen Spenden – eine unglaubliche Solidarität. Dafür sage ich herzlich Dank. Was jetzt aus unserer Sicht nötig ist:


 Die Menschen, insbesondere im Ahrtal, brauchen eine klare und unmissverständliche Perspektive. Sie brauchen die Sicherheit, dass ihre Heimat wieder ein neues, ein gutes Zuhause werden kann und werden wird.

 Dazu gehört die klare Botschaft, dass der Staat Privatpersonen und Unternehmen nicht im Stich lassen wird und dass die Infrastruktur schnellstmöglich wieder aufgebaut wird – koste es was es wolle.

 Der Wiederaufbau muss unmittelbar beginnen: Dazu müssen alle Beteiligten und Betroffenen wissen, dass sie volle Rückendeckung, finanziell wie bürokratisch bekommen, und alle nur denkbaren Erleichterungen, um die gewaltige Aufgabe stemmen zu können. Wir brauchen keine langwierigen Prüfungen, sondern schnelles unbürokratisches Handeln.

 Selbst wenn Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann, dürfen gerade am Anfang Anspruchsprüfungen kein unnötiger Hinderungsgrund sein. Rückforderungen durch nachträgliche Feststellungen sind zu bevorzugen, um die Hürden möglichst niedrig zu halten.

 Für die Wiederherstellung der Frischwasserversorgung und der Abwassersysteme könnten die Haushaltsausgabereste im Einzelplan EP 14 (Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten) in Höhe von 200 Mio. Euro eingesetzt werden, da diese aus der Abwasserabgabe und dem Wasserentnahmeentgelt stammen.

Heute ist nicht die Zeit für Schuldzuweisungen. Jetzt gilt es, den Menschen in der Not schnell und effektiv zu helfen. Gleichwohl muss das Geschehene natürlich aufgearbeitet werden, wenn vor Ort wieder Leben in einigermaßen geordneten Bahnen möglich ist.

Es stellen sich viele Fragen zum besseren Schutz der Bevölkerung, zu Frühwarnsystemen, zum Hochwasserschutz, zu Abläufen und Reaktionen. Notwendig ist eine klare Fehleranalyse, damit das Risiko, dass sich eine solche Tragödie wiederholt, so weit wie möglich minimiert wird. Dazu gehört auch
das Thema Katastrophenbewältigung. Eine Enquete-Kommission ist hier ein denkbares Instrument. Ob es andere Verfahren braucht, ist heute nicht die Frage.

Mit Blick auf die Zukunft muss als dringende Aufgabe der Versorge zudem die Frage der Elementarschadenversicherung geregelt werden. Hier gibt es zu Lasten derer, die eine solche Versicherung nicht bekommen, schon seit vielen keinen Fortschritt im Gespräch mit der Versicherungswirtschaft. Wir brauchen deshalb als Vorsorge einen Elementarschadenfonds des Landes, aus dem den Betroffenen, in Situationen, die sie überfordern, geholfen werden kann.“

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