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Wehr

Wasserkraft als grundlastfähige Energie aus und für Deutschland

Förderung der Wasserkraft im neuen EEG sichern

Gemeinsame Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktionen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz:

Wir wollen ein Ausbauziel auch für die Wasserkraft.

Es gilt so viel wie möglich Energie in Deutschland und der Europäischen Union zu produzieren. Dies beinhaltet vor allem jede Form der regenerativen Energie, auch die Wasserkraft. Wasserkraft ist ein nicht zu unterschätzender Energielieferant, weil sie grundlastfähig ist. Wie für alle anderen erneuerbaren Energien bedarf es deshalb auch für die Wasserkraft eines dezidierten Ausbauziels.

Wir wollen die lineare Durchlässigkeit von Fließgewässern verbessern.

Die beiden CDU-Landtagsfraktionen bekennen sich ausdrücklich zur Verbesserung der linearen Durchlässigkeit unserer Gewässer, zur Qualitätssicherung der Flüsse und zur EU-Wasserrahmenrichtlinie. Aus diesem Grund müssen alle Förderrichtlinien der Länder entsprechend angepasst werden, dass die richtige und wichtige Steuerung der Gewässer im Sinne des Ausbaus der Wasserkraft oder der Schiffbarkeit in gleicher Weise wie ökologische Aufwertungen gefördert werden.

Vor diesem Hintergrund fordern wir gemeinsam folgende Verbesserungen am Entwurf des EEG 2023:

  • Die Energiewende verlangt auch eine Diversifizierung und Dezentralisierung aller Erzeugungsstrukturen. Alle Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien sollen deshalb unabhängig von der installierten Leistung gefördert werden. Die diesbezüglichen Änderungen in dem Entwurf der Novelle des §40(1) EEG sind zu streichen.
  • Das Wasserhaushaltsgesetz und die Wassergesetze der Länder schützen die Gewässerökologie nachhaltig. Die gesetzlich vorgesehene EEG-Vergütung soll deshalb auch bei der Wasserkraftnutzung nicht an weitere Fachgesetze gebunden sein. Die diesbezüglichen Änderungen in dem Entwurf der Novelle des §40(2) EEG sowie §35a WHG sind zu streichen.
  • Der Ausbau der Wasserkraft durch Repowering und Neuanlagen ist im überragenden öffentlichen Interesse. Deshalb müssen Wehre, Fischaufstiege, ggf. Staustufen und Wasserkraft-anlagen umfassend und besser gefördert werden. Die im Rahmen der EEG-Novelle vorgesehenen diesbezüglichen Änderungen im §2 EEG und §31(2) WHG sind zu streichen.

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