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Landesregierung setzt Landes-Klimaschutzgesetz nur schleppend um

Klimaneutrale Landesverwaltung

- Solaranlagen auf Landesliegenschaften könnten längst arbeiten

Acht Jahre nach der Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes kann die Landesregierung nicht mehr vorlegen als einen Leitfaden und Modellprojekte zur klimaneutralen Landesverwaltung. Dazu erklären Martin Brandl, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, und Gerd Schreiner, Leiter Zukunftsfeld Klimaschutz und Landwirtschaft:

„2014 wurde das rheinland-pfälzische Klimaschutzgesetz verabschiedet – seitdem folgten den warmen Worten in Rheinland-Pfalz in Sachen ‚Klimaschutz‘ nur wenig Taten. Nun muss die Ministerin zugeben: Die Eröffnungsbilanz wurde erst 2020, also sechs Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes, in Auftrag gegeben. Acht Kalenderjahre nach der Verabschiedung kann die Landesregierung lediglich einen ‚Leitfaden‘ vorlegen, wie die Emissionen der Landesverwaltung zukünftig reduziert werden sollen. Es gibt keinerlei Verbindlichkeit für die Landesverwaltung in Gänze. Mal ehrlich: Auf den Dächern der landeseigenen Gebäude könnten längst Solaranlagen arbeiten und die Landesregierung ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Auf Gewerbebauten müssen Solaranlagen installiert werden, aber auf öffentlichen Gebäuden nicht – das möge verstehen, wer will.

Wenn die Landesregierung in diesem Tempo weitermacht, wird das nichts mit der Erfüllung der Klimaziele. Und der grüne Regierungspartner schweigt, statt sich endlich mal am Kabinettstisch gegen die SPD und die FDP durchzusetzen.“