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Land bei eigenen Grundsteuerklärungen weit im Hintertreffen

Grundsteuererklärungen des Landes

Trotz verlängertem Fristablauf hat das Land Rheinland-Pfalz lediglich rd. 20 % der Grundsteuererklärungen für seine Landesimmobilien abgeben – das verraten die Zahlen einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion. „Überraschend und enttäuschend zugleich“ nennt dies Christof Reichert, Zukunftsfeldleiter der CDU-Landtagsfraktion für Heimat und Finanzen, der die Anfrage initiiert hat.

Von den rd. 7.200 notwendigen Grundsteuererklärungen, die das Land für die landeseigenen Liegenschaften voraussichtlich selbst abzugeben hat, wurden bis zum ursprünglichen Abgabetermin 31. Oktober 2022 nur 138 (das entspricht 1,9 %) und bis zum verlängerten Termin 31. Januar 2023 nur 1.418 (das entspricht 19,7 %) abgegeben. 80 % der notwendigen Grundsteuererklärungen fehlen bis zum aktuellen Zeit-punkt. Zum Vergleich: Insgesamt wurden bis zum Stichtag 31. Januar tatsächlich rd. 75 % der Grundsteuererklärungen abgegeben.

Reichert erklärt: „Es passt nicht zusammen, dass das Land den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gewerbebetrieben, Industriebetrieben uns sonstigen Einrichtungen Druck zur Abgabe der Grundsteuererklärungen macht und an dem Abgabetermin 31. Januar 2023 festhält, auf der anderen Seite offen-sichtlich aber nicht in der Lage ist, die eigenen Hausaufgaben zu machen.“

Es möge sicherlich stimmen, dass das komplexe Verfahren auch für das Land einen hohen Arbeitsbedarf mit sich bringe, aber es war früh klar, dass diese Mammutaufgabe auch für die Landesliegenschaften erledigt werden müsse. „Offensichtlich hat sich das Land auch hier einmal mehr nicht ordnungsgemäß vorbereitet. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den zuständigen Landesämtern stöhnen vor der immensen Arbeitsbelastung durch die Grundsteuererklärungen und werden von der Landesregierung im Stich gelassen. Das Land wird seiner Vorbildfunktion absolut nicht gerecht! Rhein-land-Pfalz muss jetzt schnell liefern – andernfalls sind Zwangsmaßnahmen gegenüber sonstigen Grundsteuerpflichtigen nicht vertretbar“, so Reichert abschließend.

Anlagen:
Kleine Anfrage des Abgeordneten Christof Reichert vom 18.01.2023, Drs. 18/5247
Antwort der Landesregierung vom 07.02.2023, Drs. 18/5408
Auswertung vom 09.02.2023

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