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Erzieherinnen-/Erzieher-Beruf attraktiver machen

Kita-Monitor / Bertelsmann-Stiftung

Im aktuellen Kita-Monitor kommt die Bertelsmann-Stiftung zu dem Ergebnis, dass in Rheinland-Pfalz in den nächsten Jahren mehr als 26 000 Kita-Plätze fehlen werden. Bitte beachten Sie dazu die Ausführungen des Kita-Experten der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Barth:

„Erzieherinnen und Erzieher in rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten arbeiten schon jetzt an der Belastungsgrenze – oftmals auch darüber hinaus. Was die Bertelsmann-Studie nun prognostiziert, lässt uns sorgenvoll in die rheinland-pfälzische Kita-Zukunft schauen. Seit Jahren bemängeln wir, dass an den Einrichtungen im Land Personal fehlt, um den gesetzlichen Betreuungsanspruch tatsächlich umzusetzen. Das Problem in Rheinland-Pfalz ist hausgemacht:

Die Landesregierung, allen voran Bildungsministerin Hubig, hat mit der Einführung des neuen Kita-Gesetzes seit Juli 2021 die Fachkräfte-Kind-Relation so verändert, dass immer weniger Erzieherinnen und Erzieher mehr Kinder betreuen müssen. Und das, obwohl bekannt war und ist, dass in Rheinland-Pfalz massiv Kita-Fachkräfte fehlen. Trotz des Mangels an Erzieherinnen und Erziehern, sollen/müssen im Land die Betreuungskapazitäten kontinuierlich ausgebaut werden – das kann nicht funktionieren. Das muss auch das Land einsehen. Die Planlosigkeit bei der Personal-/Fachkräftegewinnung im Zuge des gesamten Gesetzgebungsverfahrens zum neuen Kita-Gesetz fällt der Landesregierung jetzt auf die Füße.

Als CDU-Landtagsfraktion setzen wir uns dafür ein, den Beruf der Erzieherin und des Erziehers attraktiver zu gestalten. Dazu gehören bessere Arbeitsbedingungen, Entlastungen und eine bessere Bezahlung. Das ist uns eine gute und verlässliche frühkindliche Bildung und Erziehung wert.“ Zudem müsse das Kita-Gesetz auf den Prüfstand, so Barth.

„Es fehlt an allen Ecken und Enden. Die CDU-Landtagsfraktion hat stets da-rauf hingewiesen, dass der Kita-Kurs der Landesregierung ein Sparkurs zu-lasten der Kinder ist. Viele Angebote in den Einrichtungen, die Arbeit am Kind betreffend, mussten eingeschränkt werden. Die deutliche Mehrarbeit in den Einrichtungen mit dem Rechtsanspruch auf eine durchgehende Sieben-Stunden-Betreuung wird durch das Kita-Gesetz nicht ausgeglichen – im Gegenteil.“

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