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Restaurant

Christian Baldauf und Dr. Helmut Martin: „Alle Restaurants und Speisegaststätten sollen angesichts der aktuellen Lage auch zwischen 6 und 18 Uhr schließen. Eine Einzelfallregelung soll für die notwendige Flexibilität sorgen.“

Hotel- und Gaststättengewerbe

In Umsetzung einer Bund-Länder-Vereinbarung hat die Landesregierung einen ‚Erlass zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen’ bekanntgegeben. Danach werden die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten auf die Zeit von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr begrenzt. Angesichts der sich immer weiter zuspitzenden Lage erklären der CDU-Fraktionsvorsitzende, Christian Baldauf, und der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Helmut Martin, gemeinsam:

Christian Baldauf: „Wir regen an, dass sich die Landesregierung für eine umgehende Nachbesserung der Bund-Länder-Vereinbarung einsetzt, mit dem Ziel gastgewerbliche Betriebe grundsätzlich für den Publikumsverkehr zu schließen und dort lediglich Außerhausverkauf (to go-Verkauf) sowie die Lieferung vorbestellter Speisen unter Auflagen zuzulassen. Von dieser vorübergehenden Betriebsunterbrechung sollen Betriebe im Einzelfall ausgenommen werden, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zwingend erforderlich sind, so z.B. in Krankenhäusern.“

Dr. Helmut Martin: „Die Ansteckungsgefahr zwischen 6-18 Uhr ist nicht anders als davor oder danach. Oberstes Ziel muss die Eindämmung des Virus sein. Deshalb sollten alle gastgewerblichen Betriebe grundsätzlich ganztägig schließen. Speisen können weiterhin im ‚to go-Geschäft‘ abgeholt oder über Lieferservices gebracht werden. Die Regelungskompetenz liegt beim Land, wir plädieren jedoch für ein abgestimmtes Vorgehen.“