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Christian Baldauf: Kein Fristaufschub der Insolvenzpflicht bei Überschuldung – Bundesjustizministerin Lambrecht muss Insolvenzrecht anpassen.

Insolvenzrecht

Bereits Mitte August hatte der Vorsitzende der CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, Christian Baldauf, gefordert, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht weiter verlängert werden soll.

Damals hatte Bundesjustizministerin Lambrecht vorgeschlagen, dass Firmen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht sofort Insolvenz anmelden müssen. Seit dem 1. Oktober gelten nun neue Regeln im Insolvenzrecht:

  1. bei Zahlungsunfähigkeit sind Unternehmen in der Pflicht, sofort wieder Insolvenz anzumelden.
  1. bei Überschuldung eines Unternehmens gilt eine Frist zur Insolvenzanmeldung bis Ende 2020.

Dazu Christian Baldauf: „Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist ein temporär zweckmäßiges Mittel. Deshalb bleibe ich dabei, dass Unternehmen, die in finanzielle Schieflage geraten sind, unmittelbar Insolvenz anmelden müssen – sowohl bei Zahlungsunfähigkeit wie auch bei Überschuldung. Schon vor der Corona-Pandemie galt: Wer nicht rechtzeitig Insolvenz anmeldete, machte sich strafbar wegen Insolvenzverschleppung.“

Die seit dem 1. Oktober geltende Regelung bezeichnet Baldauf als ‚halbgar‘. Er fordert, dass es auch bei Überschuldung eines Unternehmens keinen Fristaufschub zur Insolvenzanmeldung geben darf. Bundesjustizministerin Lambrecht müsse dies sofort auf den Weg bringen.

„Die Pflicht einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen zu müssen, schafft Transparenz im Wirtschaftsverkehr. Sie schützt davor, dass im guten Glauben Leistungen erbracht werden, obwohl der Schuldner weiß, dass er keine weiteren Rechnungen bezahlen kann. Man muss auch an die Gläubiger denken. Ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, Unternehmen, die nicht überlebensfähig sind, dürfen nicht auf Kosten ihrer Gläubiger am Leben erhalten werden“, erklärt Christian Baldauf.

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