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Bild eines zusammengekauerten Kindes in einem dunklen Raum

Christian Baldauf: Hinsehen statt Wegschauen – sexueller Missbrauch von Kindern ist Mord an Kinderseelen

Bundestag beschließt Gesetz gegen sexuellen Missbrauch von Kindern

Die CDU-Landtagsfraktion hat sich nicht zuletzt im rheinland-pfälzischen Landtag seit langem für ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch von Kindern eingesetzt. Dazu gehört auch eine Strafverschärfung. Heute hat der Deutsche Bundestag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf:

„Auch, wenn ich mir eine deutlichere Erhöhung der Mindeststrafe gewünscht hätte, ist heute ein guter Tag im Kampf für einen besseren Schutz unserer Kinder vor sexuellem Missbrauch. Dies wird jetzt grundsätzlich mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr belegt. Bewährungsstrafen werden damit zur Ausnahme. Untersuchungshaft und Sicherungsverwahrung können leichter angeordnet werden. Zudem wird der Strafrahmen von maximal 10 auf 15 Jahre erhöht. Außerdem werden die Verbreitung und der Besitz von kinderpornografischem Material zu einem Verbrechenstatbestand hochgestuft. Sehr zu begrüßen ist auch, dass Wiederholungstäter einen lebenslangen Eintrag in das erweiterte Führungszeugnis bekommen.

Dabei ist klar, dass Strafverschärfungen allein natürlich kein Allheilmittel sind. Wirksam können wir unsere Kinder nur schützen, wenn wir auf einen Kanon verschiedener ineinandergreifender Maßnahmen setzen. Wahr bleibt aber auch, dass je länger ein Täter in Haft sitzt, desto länger ist unsere Gesellschaft und sind unsere Kinder vor Wiederholungstaten geschützt.

Dreh- und Angelpunkt ist eine verbesserte personelle Ausstattung der Polizei, die zudem über entsprechende Rechtsgrundlagen für eine effektivere Strafverfolgung verfügen muss. Insbesondere die Vorratsdatenspeicherung ist hier ein wichtiges Element, d.h. Kinderschutz muss vor Täterschutz gehen – kein Kinderpornokonsument hat Anspruch auf Anonymität im Internet. Außerdem müssen wir die Schnittstellen zwischen den einzelnen Institutionen und Organisationen stärken und die Prävention ausbauen. Die beteiligten Stellen aber auch die Öffentlichkeit müssen bei der Erkennung und Bekämpfung von Kindesmissbrauch unter der Maxime „Hinsehen statt Wegschauen“ noch stärker sensibilisiert werden und umfänglicher aufklären.“

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