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Portraitbild von Martin Brandl MdL

Christian Baldauf / Martin Brandl: Zweite Rheinbrücke bei Wörth nicht auf die lange Bank schieben

Zweite Rheinbrücke bei Wörth / Änderung des Planungsrechts

„Was haben die zweite Rheinbrücke bei Wörth und ein bekannter Roman von Michael Ende gemeinsam – die unendliche Geschichte. „Was amüsant klingt, entwickelt sich für die Regionen links und rechts des Rheins – zwischen Wörth und Karlsruhe – zu einem großen und langwierigen Problem“, so der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, und der Parlamentarische Geschäftsführer, der Abgeordnete für den Wahlkreis Germersheim/Wörth Martin Brandl.

Die Antwort auf eine Kleine Anfrage der baden-württembergischen CDU-Landtagsabgeordneten Neumann-Martin zeigt, dass bis zum Bau der länderverbindenden Brücke noch einige Aufgaben zu erledigen und Hürden zu nehmen sind.

Baldauf: „Bis die zweite Rheinbrücke bei Wörth steht, fließt leider sprichwörtlich noch viel Wasser den Rhein hinunter. Dreh- und Angelpunkt auf rheinland-pfälzischer Seite für die weiteren Schritte ist die Entwurfsplanung des Brückenbauwerkes einschließlich des Radweges auf der Brücke, die federführend von der rheinland-pfälzischen Landesregierung betrieben wird. Erst wenn diese vorliegt, kann beurteilt werden, inwieweit ergänzende Rechtsverfahren zur Erlangung eines abschließenden Baurechts erforderlich sind. Wir fordern die Landesregierung auf hier schnellstmöglich Ergebnisse vorzulegen.“

Hinzu käme, dass vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen den Baubeginn verzögern. Offensichtlich haben SPD und Grüne auf Karlsruher Seite lange den Erwerb von Ausgleichsflächen verhindert. Erst, wenn es diese Ausgleichsflächen gibt, kann mit dem Bau begonnen werden. Baldauf und Brandl fordern SPD und Grüne auf rheinland-pfälzischer Seite auf, auf ihre Parteikolleginnen und -Kollegen einzuwirken.

Martin Brandl ergänzt: „Stand jetzt können die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen frühestens 2025 umgesetzt werden, was zu einem frühestmöglichen Baubeginn im Jahr 2028 führt. Unterm Strich stehen dann über 20 Jahre Planungszeit bis zum rechtswirksamen Planfeststellungsverfahren und dann noch mehr als 10 Jahre bis zur Fertigstellung der Brücke. Das ist doch absurd.“

Baldauf und Brandl fordern schnelle Änderungen des Planungsrechts und erinnern noch einmal an den 11-Punkte-Plan u. a. der Bundestagsabgeordneten Patrick Schnieder und Carsten Linnemann, der unter anderem die vorgezogene Prüfung von Klageverfahren, mehr Maßnahmengesetze und gesetzliche Stichtagsregelungen nennt. Konkret in Rheinland-Pfalz müsste über eine bessere Unterstützung der Gerichte durch wissenschaftliche Mitarbeiter aus technischen Berufen nachgedacht werden. Auch Ausgleichsmaßnahmen müssen viel schneller umsetzbar sein.